198. Gutachten ü. d. Plan einer Quellensammlung f. d. deutsche Geschichte (1819). 4] 3
Der dritte Abschnitt, welcher mit Vorschlägen für die Bearbeitungsweise
sich beschäftigt, enthält sehr viele nützliche Bemerkungen, welche um so mehr sorgfältige
Beherzigung und genaue Befolgung verdienen, als die Vernachlässigung derselben
fast alle die Mängel und Gebrechen der bisherigen Sammlungen der deutschen
Geschichtsschreiber des Mittelalters erzeugt hat. Folgende Bemerkungen scheinen
uns jedoch noch wesentlich nothwendig zu sein und sorgfältige Berücksichtigung
zu verdienen:
ı. In den Einleitungen, welche nach dem Muster der Bouquetschen und
Muratorischen Sammlungen jedem Schriftsteller vorangeschickt werden sollen, scheint
uns aufser demjenigen, was der Planentwurf davon fordert, vor allen Dingen und
vanz vorzüglich sorgfältig und genau erörtert werden zu müssen, einmal, wann die
Chronik anfange eigenthümlich zu sein, was sich nicht immer schon aus dem Zeitpunkte
der Abfassung ergiebt, und dann, aus welchen Quellen ihre Berichte geschöpft
worden sind.
2. Ganz vorzüglich wichtig scheint es uns zu sein, dafs bei jeden Factun,
welches eine Chronik meldet, die andern Chroniken, welche ihrer [sic] ebenfalls
wedenken, nachgewiesen werden, womöglich mit Hervorhebung derjenigen, welche
als die erste Quelle des Berichtes zu betrachten ist.
Durch diese vollständigen Nachweisungen der Parallelstellen, welche in möglichster
Kürze abgefalst werden können und müssen, würden sehr wichtige Vortheile
erreicht werden:
a) würde dem bisherigen unkritischen Verfahren so mancher Geschichtsschreiber
gewehrt werden. die erste beste Chronik zur Begründung einer Thatsache zu
benutzen, oder wohl gar mehrere Chroniken, welche sämmtlich aus einer Quelle
vetlossen sind und daher nur für Einen Zeugen gelten dürfen, als eben so viele
Autoritäten anzuführen.
b) Die vollständige Zusammenstellung und sorgfältige Vergleichung der Parallelstellen
ist bekanntlich eines der besten Hülfsmittel für die Verbesserung verdorbener
Stellen, und in den meisten Fällen sogar ein vorzüglicheres Hülfsmittel als sellıst
die Handschriften. Der Herausgeber eines historischen Stückes aus dem Mittelalter
kann sich also, wenn er seiner Aufgabe mit Gewissenhaftigkeit Genüge leisten will,
diese Arbeit nicht ersparen. Eben deswegen kann es ihm nicht einmal viele Mühe
machen, die zusammmengetragenen Stellen unter dem Texte aufzuführen.
ec) Manche dunkle und milsverstandene Stellen der Schriftsteller werden verständlich,
wenn ein späterer, einsichtsvoller und mit den Verhältnissen und Verfassungen
seines Vaterlandes, so wie dem lateinischen Sprachgebrauche seines Zeitalters
bekannter Schriftsteller sie nicht blofs abschreibt, sondern deutlicher ausdrückt.
So würde die Stelle des Adam von Bremen (1.4) von der Besitznalıne
des den Sachsen von den Franken abgetretenen thüringischen Landes nicht so oft
gemilsdeutet worden sein, wenn die Verfasser der deutschen Reichsgeschichte sich
der Parallelstelle des Wittechind (Lib. I. p. 8. ed. Heerwag.) erinnert hätten, und
eben so wenig würden nach der trefllichen Bemerkung von Rösler (Chronica medii
aevi, VIII. p.sı) die bekannten Worte des Wittechind: Henricus qui primus libera
potestate regnavit in Saxonia, so vielfache Milsdeutung erfahren haben, wenn man
die Parallelstelle des Annalista Saxo ad a. 919 beherzigt hätte.
Den vierten und fünften Abschnitt übergehen wir, indem ersterer nur
selir allgemeine Grundsätze über die Vertheilung der Arbeit unter die Mitarbeiter
enthält, in letzterem aber nur ein vorläufiges Verzeichnils der Quellenschriftsteller
aufgestellt wird, das in dem Planentwurfe selbst als noch sehr unvollständig bezeichnet
wird und auch nur durch die Mittheilung von Nachrichten über die in Bibliotheken
und Archiven aufbewahrten noch ungedruckten historischen Schriften desMittelalters,
wozu auf das nachdrücklichste aufgefordert wird, vervollständigt werden kann.