Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 72. 993 
281. 
Die Wasserbücher für Stauanlagen, für Triebwerke sowie für Ent= und Bewässerungs= Außere 
anlagen bestehen aus dem Buch für die Eintragungen — dem eigentlichen Wasserbuch — Veschafenheit 
und einer Planmappe als Beilage; das Wasserbuch für Anlagen zur Zuführung von Wasserbücher. 
Flüssigkeiten besteht nur aus dem Buch für die Eintragungen. 
1. Das Buch für die Eintragungen (Wasserbuch) ist für alle diejenigen Eintragungen 
bestimmt, welche sich zur zeichnerischen Darstellung in der Planmappe nicht eignen; es ent- 
hält 300 Seiten besten Urkundenpapiers von 25 cm Breite und 35 cm Höhe und ist mit 
einem dauerhaften Einband zu versehen. Zum Rücken und zu den Ecken des Einbands ist 
Halbschweinsleder zu verwenden; die Ecken sind abzurunden; die Außenseiten der Einbanddecke 
sind mit waschbarer blauer Leinwand zu überziehen. Der Rücken erhält je 1 cm breite 
Kopf= und Schweifbünde und zwei je 1 cm breite Titelbünde; zwischen den beiden Titel- 
bünden ist ein blauer Lederschild zur Aufnahme der Aufschrift anzubringen. Zu der Auf- 
schrift sind lateinische Buchstaben (etwa 8 bis 10 mm hoch) zu verwenden. Die Ausschrift 
in Golddruck hat zu lauten: 
Bezirksamt 
A 
(Stadtmagistrat 
(Stauanlagen) 
(Triebwerke) 
(Zuführungen) 
(Ent= und Bewässerungsanlagen) 
Band I (II, III usw.). 
Das Buch ist als „Schreibbuch“ mit Sprungrücken zu binden, so daß es in auf- 
geschlagenem Zustande eine ebene zum Schreiben geeignete Fläche darbietet. Die ersten und 
letzten Lagen sind mit Leinwand zu besetzen. Die Heftung ist sowohl mit Draht als auch 
mit Faden zulässig. . 
Das gebundene Buch ist mit etwa 3 mm hohen arabischen Seitenzahlen zu versehen, 
welche auf die Mitte jeder Seite an den oberen Rand zu setzen sind. 
Es ist Vorsorge getroffen, daß den Bezirksämtern die erforderlichen Wasserbücher in 
der vorschriftsmäßigen Form rechtzeitig zugehen. 
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