Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
  
Nr. 72. 1037 
Gemeinde Kirchbichl, K. Bezirksamts G 16 
Offentlich-rechtliche Verhältnisse 
Genehmigungs- * 
hasruebengunnn Genehmisungebedingungen Bemerkungen 
über die Ortsbesich- 
tigung und dgl. 
4 
Bedingungen wasser- 
wirtschaftlicher Natur 
Sonstige Bedingungen 
6 
  
Beschcid des K. Be- 
zirksamts 6 
vom 15. März 1908 
über die Erteilung 
der Genehmigung. 
Protokoll des 
amtlichen Sachver- 
ständigen vom 15. 
August 1908 über 
die Aufstellung des 
Höhenmaßes.- 
Protokoll über 
die Ortsbesichtigung 
vom 20. November 
1908. —- 
Bescheid des K. 
Bezirksamts G... 
vom 15. Aug. 1909. 
  
Der Unternehmer 
darf bei der Stauanlage 
zu Kapfham höchstens 
50 chn Wasser ent- 
nehmen. Zur Kon- 
trolle dienen die beiden 
Eichpfähle, der eine bei 
der Stauanlage bei 
Kapfham, vgl. W. B. 
f. Stauanlagen (Nr. 24) 
und der zweitebei diesem 
Triebwerk. Die Eich- 
platten dieser beiden 
Eichpfähle dürsen nie- 
mals zu gleicher Zeit 
überstaut sein. — 
Nach dem im Aus- 
gleichsverfahren er- 
gangenen Bescheid des 
K. Bezirksamis G. 
vom 15. August 1909 
hat der Besitzer vom 
Samstag abends Uhr 
bis Montag früh 5 Uhr 
1 chm in der Sekunde 
Wasser oberhalb seiner 
Stauanlage auf 
Wiesen der Ben änie 
rungsgenossenschaft 
Gremheim abzugeben. 
  
Solange die Floßfahrt durch den Werk- 
kanal geht — vgl. Wasserbuch für Stau- 
anlagen Nr. 24 —, ist die Schütze des 
Floßkanals von dem Unternehmer zu 
bedienen. — 
Die Genehmigung ist auf die Dauer von 
50 Jahren erteilt. Bei einem während 
dieser Zeit beabsichtigten Verkauf ist dem 
Staatsärar durch notarielle Urkunde vom 
3. Februar 1908 ein Vorkauferecht ein- 
geräumt. Der Unternehmer hat zu den 
Kosten der erstmaligen Herstellung der Re- 
gulierung der Immer von der Kapfhammer 
Stauanlage anfangend bis zur Wiederver- 
einigung des Werkkanals mit dem Fluß- 
bette der Immer den Betrag von 5000 - 
geleistet. Für die Innterhaltung dieser Regu- 
lierung hat der Unternehmer in den Jahren 
1908 bis einschl. 1919 jährlich 500 M an 
die Staatskasse abzuliefern. Der Unternehmer 
hat an die Kreisgemeinde W. wegen 
Ertragsminderung der Schutzstreifen eine 
jährliche Entschädigung von 50.4 zu bezahlen. 
Der Unternehmer hat eine jährliche Gebühr 
von 4000 & zu bezahlen, wobei eine gemit- 
telte hydraulische Jahreskraft von 2000 ps 
zu Grunde gelegt wurde. — · 
  
Das Werk wurde 
im April 1908 be- 
gonnen, am 1. De- 
zember 1908 in Be- 
trieb gesettt. 
Mit dem Trieb- 
werk steht die Stau- 
anlage bei Kapf- 
ham (vgl. Wasser- 
buch für Stau- 
anlagen Eintrag 
Nr. 24) in Zusam- 
menhang. 
G. . .., den 
2. Dezember 1908. 
K. Bezirksamt 
N. N. 
- 
- 
“ 
G . . .„den 
1. September 1909. 
K. Bezirksamt 
N. N. 
  
 
	        
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