Nr. 72. 1037
Gemeinde Kirchbichl, K. Bezirksamts G 16
Offentlich-rechtliche Verhältnisse
Genehmigungs- *
hasruebengunnn Genehmisungebedingungen Bemerkungen
über die Ortsbesich-
tigung und dgl.
4
Bedingungen wasser-
wirtschaftlicher Natur
Sonstige Bedingungen
6
Beschcid des K. Be-
zirksamts 6
vom 15. März 1908
über die Erteilung
der Genehmigung.
Protokoll des
amtlichen Sachver-
ständigen vom 15.
August 1908 über
die Aufstellung des
Höhenmaßes.-
Protokoll über
die Ortsbesichtigung
vom 20. November
1908. —-
Bescheid des K.
Bezirksamts G...
vom 15. Aug. 1909.
Der Unternehmer
darf bei der Stauanlage
zu Kapfham höchstens
50 chn Wasser ent-
nehmen. Zur Kon-
trolle dienen die beiden
Eichpfähle, der eine bei
der Stauanlage bei
Kapfham, vgl. W. B.
f. Stauanlagen (Nr. 24)
und der zweitebei diesem
Triebwerk. Die Eich-
platten dieser beiden
Eichpfähle dürsen nie-
mals zu gleicher Zeit
überstaut sein. —
Nach dem im Aus-
gleichsverfahren er-
gangenen Bescheid des
K. Bezirksamis G.
vom 15. August 1909
hat der Besitzer vom
Samstag abends Uhr
bis Montag früh 5 Uhr
1 chm in der Sekunde
Wasser oberhalb seiner
Stauanlage auf
Wiesen der Ben änie
rungsgenossenschaft
Gremheim abzugeben.
Solange die Floßfahrt durch den Werk-
kanal geht — vgl. Wasserbuch für Stau-
anlagen Nr. 24 —, ist die Schütze des
Floßkanals von dem Unternehmer zu
bedienen. —
Die Genehmigung ist auf die Dauer von
50 Jahren erteilt. Bei einem während
dieser Zeit beabsichtigten Verkauf ist dem
Staatsärar durch notarielle Urkunde vom
3. Februar 1908 ein Vorkauferecht ein-
geräumt. Der Unternehmer hat zu den
Kosten der erstmaligen Herstellung der Re-
gulierung der Immer von der Kapfhammer
Stauanlage anfangend bis zur Wiederver-
einigung des Werkkanals mit dem Fluß-
bette der Immer den Betrag von 5000 -
geleistet. Für die Innterhaltung dieser Regu-
lierung hat der Unternehmer in den Jahren
1908 bis einschl. 1919 jährlich 500 M an
die Staatskasse abzuliefern. Der Unternehmer
hat an die Kreisgemeinde W. wegen
Ertragsminderung der Schutzstreifen eine
jährliche Entschädigung von 50.4 zu bezahlen.
Der Unternehmer hat eine jährliche Gebühr
von 4000 & zu bezahlen, wobei eine gemit-
telte hydraulische Jahreskraft von 2000 ps
zu Grunde gelegt wurde. — ·
Das Werk wurde
im April 1908 be-
gonnen, am 1. De-
zember 1908 in Be-
trieb gesettt.
Mit dem Trieb-
werk steht die Stau-
anlage bei Kapf-
ham (vgl. Wasser-
buch für Stau-
anlagen Eintrag
Nr. 24) in Zusam-
menhang.
G. . .., den
2. Dezember 1908.
K. Bezirksamt
N. N.
-
-
“
G . . .„den
1. September 1909.
K. Bezirksamt
N. N.