Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 72. 1041 
  
  
  
Gemeinde Frieding, K. Bezirksamts 6. 15 
Erlaubnisbescheide Erlaubnisbedingungen Bemerkungen 
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Erlaubnisbescheid des K. Die Erlaubnis ist widerruflich. Die Abwässer Die Anlage wurde im 
Bezirksamts 6. vom müssen vor ihrem Eintritt in den Auerbach einem April 1909 in Betrieb 
10. Dezember 1008. Reinigungsverfahren unterworfen werden, welches auf genommen. 
die Abwässer derart wirken muß, daß sic ihre Fäul- 
nisfähigkeit verlieren und daß der Auerbach nach wie 
vor zum Viehtränken benutzbar bleibt. Die Reinigungs- 
anlage muß eine jederzeitige Kontrolle der Abwässer 
und ihre Desinfektion bei Epidemien gestatten. 
G. . .. . . . ... , den 
15. April 1909. 
N. Bezirksamt 
N. N. 
  
  
  
  
180
	        
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