Contents : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

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nommen;  nur  soll  der  Staat  dazu  nicht  verpflichtet  werden.  Die
Religion  ist  immer  fortschrittsfeindlich,  das  ist  ihr  Lebensprinzip.
Jeder  Fortschritt  untergräbt  ihre  Macht,  deshalb  häßt  sie  ihn,
wo  sie  die  Macht  dazu  hat.

Der  Fortschritt  aber  ist  das  Lebensprinzip  der  Gesellschaft,
und  zwar  stetiger  fortgesetzter  Fortschritt,  Fortschritt  in  allen
Lebensbeziehungen  und  auf  allen  Gebieten.

Der  Socialismus  verlangt  nicht  gewaltsame  Unterdrückung
oder  „Abschaffung“  der  Religion  —  er  weiß,  daß  etwas  aus
natürlichen  Bedingungen  Gewordenes  sich  mit  Gewalt  nicht  abschaffen
  läßt  —  sondern  Trennung  der  Religion,  resp.  der  Kirche
vom  Staat  und  von  der  Commune,  und  Trennung  der  Kirche
von  der  Schule,  mit  einem  Wort:  die  Abschaffung  des  öffentlichen
  Cultusbudgets  und  seine  Verwendung  für  Bildungs=  und
Culturzwecke.  Er  will  nicht  den  Scheinculturkampf,  den  der
Liberalismus  führt,  sondern  den  wirklichen,  ganzen  Culturkampf
für  die  denkbar  höchste  geistige  und  physische  Vervollkommnung
des  Menschengeschlechts.  —

s  ist  ein  langes  Sündenregister,  das  wir  vom  Liberalismus
  entrollt  haben,  und  doch  ist  dasselbe  noch  nicht  zu  Ende.

Der  Liberalismus  will  herrschen,  und  herrschen  heißt  unterdrücken.
  Keine  Herrschaft  ist  ohne  Umerdrückung  möglich.  Wer
herrschen  will,  muß  dem,  den  er  beherrschen  will,  sein  Recht  und
seine  Freiheit  vorenthalten,  und  das  geschieht.

Das  wichtigste  politische  Recht  ist  die  Ausübung  des  politischen
  Stimmrechts,  und  zwar  des  gleichen  und  direhten  Stimmrechts,
  das  man  für  die  Reichstagswahlen  nur  nothgedrungen  gab,
weil  man  kein  anderes,  für  alle  Staaten  passendes,  finden  konnte
und  das  man  durch  die  Diätenlosigkeit  der  Gewählten,  die  Wahlbeeinflufsungen,
  die  Beschränkungen  der  Preßfreiheit  und  die
mööglichste  Unterdrückung  der  Vereins=  und  Versammlungsfreiheit
zu  „corrigiren“  suchte  und  noch  sucht.

Der  Liberalismus  war  dem  allgemeinen  Stimmrecht  nie
Kü,  aber  nachdem  es  einmal  für  den  Reichstag  eingeführt  war,
onnte  er  es  nicht  mehr  ignoriren,  und  eventuell  konnte  die  Erklärung:
  das  allgemeine  Stimmrecht  zu  wollen,  ein  Zugmittel
für  die  Wähler  Hin.  So  geschah  es,  daß  in  dem  Wahlaufruf
der  national-liberalen  Partei  vom  18.  Oktober  1867  erklärt
wurde:  „das  beschränkte  Klassenwahlsystem  hat  sich  überlebt  und
der  nächste  Landtag  wird  zu  prüfen  haben,  in  welcher  Weise  und
unter  welchen  Voraussetzungen  der  Uebergang  zum  allgemeinen
Stimmrecht  zu  bereiten  ist.“

Und  am  3.  November  1869  erklärte  der  Hauptführer  der
National-Liberalen,  Herr  Lasker,  gelegentlich  der  Berathung  einer
Petition  im  preußischen  Abgeordnetenhause:  für  die  Aufhebung