142 Gagern und der König.
bequeme preußische Parlament ganz los zu werden.: Man hätte auf diese
Art die Frage, ob eine Verfassung für Preußen zu oktroyieren sei oder nicht
und welches ihr Inhalt sein solle, ganz umgehen können; man hätte einfach
das Parlament auf unbestimmte geit verkagt und zunächst abgewartek, ob
und in welcher Form die deutsche Gesamtverfassung zustande komme.
Wir haben kein Jeugnis dafür, daß Heinrich v. Gagern diese Gedanken
dem Könige oder den Ministern gegenüber in Berlin wirklich zur Sprache
gebracht hat. Sicher ist nur, daß er dem König unter Aufgebot seiner ganzen
Beredsamkeit die JZusage abzugewinnen versucht hat, daß dieser die Kaiserkrone
annehmen werde, wenn sie ihm von Frankfurt aus angeboten werde.
Es ist völlig ausgeschlossen, daß der König irgendeine Jusage in dieser Richkung
gegeben oder auch nur Hoffnung auf eine Annahme der Krone gemacht
hat.: Nicht nur alle seine früheren Außerungen, sondern auch vor allen Dingen
sein bekannter, ekwa 14 Tage nach der Unterredung geschriebener Brief an
Bunsens und seine Außerungen gegenüber Simson am 75. Dezemberbeweisen
das. Er gestand der Paulskirche niemals das Recht zu, einen Kaiser
zu wählen, sondern nur den deutschen Fürsten; und er wollke auch von diesen
eine Wahl nur dann annehmen, wenn sie völlig frei ohne physischen 3wang
1 Vgl. hierüber die Ausführungen von Meinecke, Weltbürgertums:, 380 ff. Ich gestehe
indes, daß ich nicht überzeugt bin, daß Gagerns Außerungen so gedeutet werden
müssen. Die Absicht der Oktropylerung konnte er im Interesse der deutschen Sache auch
deshalb verurkeilen, weil sie die Beibehaltung des Ministeriums Brandenburg, also offenen
Gegensatz Preußens zu den Beschlüssen der Nationalversammlung und damit Sinken der
Chancen des Erbkalserplanes bedeutete. Den Inhalt der Verfassung konnte er — ebenfalls
im deutschen Interesse — deshalb mißbilligen, weil sie ihm zu viel gewährte und die kleineren
Regierungen zwang, um ihrer Popularität willen mindestens das gleiche zu geben, was er
namentlich in betreff des Wahlrechtes als ein „Natlonal-Unglück“ ansah (vgl. s. Brief an
Simson v. 14. Dez., Simson 147.) Anschütz, Preuß. Verfassung #, rof. charakterisiert
Meineckes Vermutung als „eine geistvolle Hppothese, deren Richtigkeit nicht erwiesen,
deren Aufskellung aber auch durch keine sachliche Notwendigkelt geboten ist“.
Das ist etwas zu scharf ausgedrückt, da immerhin einige Quellenzeugnisse darauf hindeuten,
daß Gagern damals noch solche Gedanken hegte.
* Nach der ersten Unterredung mit dem König vom 26. November äußerte Gagern selbst,
er habe bis dahln noch nichts ausgerlchtet (Oberftian. Fischer 27. Nov., Caspary 267); nach
der zwelten vom 27. November, er habe die Phantassen des Königs nicht beseleigen können
(Caspary 268. Diese Stelle ist aus einem weiteren Brlefe v. 28. Nov.). Ganz übereinstimmend
sind die Außerungen bel Gerlach 1, 254f. Die Königin schrieb sofort an ihre
Schwester, die Erzherzogin Sophie, daß der König alle Anerbletungen der Kaiserkrone und der
Hegemonie in Deutschland zurückgewiesen habe. Gerlach 1, 272. Vgl. auch Simson 136.
* Ranke S. W. 10, 498; ganz ähnlich an Radowit 23. Dez., Melnecke 197.
Er nannte das Werk der Nationalversammlung einen Spuk, ein Luftschloß und erklärte,
daß er nie selne Justimmung zu einer Verfassung geben werde, die Osterreich ausschließe
(Simson 152).