Metadata : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

142  Gagern  und  der  König.

bequeme  preußische  Parlament  ganz  los  zu  werden.:  Man  hätte  auf  diese
Art  die  Frage,  ob  eine  Verfassung  für  Preußen  zu  oktroyieren  sei  oder  nicht
und  welches  ihr  Inhalt  sein  solle,  ganz  umgehen  können;  man  hätte  einfach
das  Parlament  auf  unbestimmte  geit  verkagt  und  zunächst  abgewartek,  ob
und  in  welcher  Form  die  deutsche  Gesamtverfassung  zustande  komme.
Wir  haben  kein  Jeugnis  dafür,  daß  Heinrich  v.  Gagern  diese  Gedanken
dem  Könige  oder  den  Ministern  gegenüber  in  Berlin  wirklich  zur  Sprache
gebracht  hat.  Sicher  ist  nur,  daß  er  dem  König  unter  Aufgebot  seiner  ganzen
Beredsamkeit  die  JZusage  abzugewinnen  versucht  hat,  daß  dieser  die  Kaiserkrone
  annehmen  werde,  wenn  sie  ihm  von  Frankfurt  aus  angeboten  werde.
Es  ist  völlig  ausgeschlossen,  daß  der  König  irgendeine  Jusage  in  dieser  Richkung
  gegeben  oder  auch  nur  Hoffnung  auf  eine  Annahme  der  Krone  gemacht
hat.:  Nicht  nur  alle  seine  früheren  Außerungen,  sondern  auch  vor  allen  Dingen
sein  bekannter,  ekwa  14  Tage  nach  der  Unterredung  geschriebener  Brief  an
Bunsens  und  seine  Außerungen  gegenüber  Simson  am  75.  Dezemberbeweisen
  das.  Er  gestand  der  Paulskirche  niemals  das  Recht  zu,  einen  Kaiser
zu  wählen,  sondern  nur  den  deutschen  Fürsten;  und  er  wollke  auch  von  diesen
eine  Wahl  nur  dann  annehmen,  wenn  sie  völlig  frei  ohne  physischen  3wang

1  Vgl.  hierüber  die  Ausführungen  von  Meinecke,  Weltbürgertums:,  380  ff.  Ich  gestehe
indes,  daß  ich  nicht  überzeugt  bin,  daß  Gagerns  Außerungen  so  gedeutet  werden
müssen.  Die  Absicht  der  Oktropylerung  konnte  er  im  Interesse  der  deutschen  Sache  auch
deshalb  verurkeilen,  weil  sie  die  Beibehaltung  des  Ministeriums  Brandenburg,  also  offenen
Gegensatz  Preußens  zu  den  Beschlüssen  der  Nationalversammlung  und  damit  Sinken  der
Chancen  des  Erbkalserplanes  bedeutete.  Den  Inhalt  der  Verfassung  konnte  er  —  ebenfalls
im  deutschen  Interesse  —  deshalb  mißbilligen,  weil  sie  ihm  zu  viel  gewährte  und  die  kleineren
Regierungen  zwang,  um  ihrer  Popularität  willen  mindestens  das  gleiche  zu  geben,  was  er
namentlich  in  betreff  des  Wahlrechtes  als  ein  „Natlonal-Unglück“  ansah  (vgl.  s.  Brief  an
Simson  v.  14.  Dez.,  Simson  147.)  Anschütz,  Preuß.  Verfassung  #,  rof.  charakterisiert
  Meineckes  Vermutung  als  „eine  geistvolle  Hppothese,  deren  Richtigkeit  nicht  erwiesen,
  deren  Aufskellung  aber  auch  durch  keine  sachliche  Notwendigkelt  geboten  ist“.
Das  ist  etwas  zu  scharf  ausgedrückt,  da  immerhin  einige  Quellenzeugnisse  darauf  hindeuten,
  daß  Gagern  damals  noch  solche  Gedanken  hegte.

*  Nach  der  ersten  Unterredung  mit  dem  König  vom  26.  November  äußerte  Gagern  selbst,
er  habe  bis  dahln  noch  nichts  ausgerlchtet  (Oberftian.  Fischer  27.  Nov.,  Caspary  267);  nach
der  zwelten  vom  27.  November,  er  habe  die  Phantassen  des  Königs  nicht  beseleigen  können
(Caspary  268.  Diese  Stelle  ist  aus  einem  weiteren  Brlefe  v.  28.  Nov.).  Ganz  übereinstimmend
  sind  die  Außerungen  bel  Gerlach  1,  254f.  Die  Königin  schrieb  sofort  an  ihre
Schwester,  die  Erzherzogin  Sophie,  daß  der  König  alle  Anerbletungen  der  Kaiserkrone  und  der
Hegemonie  in  Deutschland  zurückgewiesen  habe.  Gerlach  1,  272.  Vgl.  auch  Simson  136.

*  Ranke  S.  W.  10,  498;  ganz  ähnlich  an  Radowit  23.  Dez.,  Melnecke  197.

Er  nannte  das  Werk  der  Nationalversammlung  einen  Spuk,  ein  Luftschloß  und  erklärte,
  daß  er  nie  selne  Justimmung  zu  einer  Verfassung  geben  werde,  die  Osterreich  ausschließe
  (Simson  152).