Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Beilage 8. 
  
Verzeichnis I. 
Die bayerischen öffentlichen Stellen, Behörden und Organe, die ihre nach Orten innerhalb 
Deutschlands") gerichteten dienstlichen Postsendungen ohne Rücksicht auf die Adresse mit dem 
Vermerk „Frei durch Ablösung“ versehen können. 
Zugleich 
Môressenverzeichnis 
für die im Verzeichnis II genannten Absender. 
  
Spalte à 
  
  
  
(Vgl. Uberschrift und Spalte c des Verzeichnisses II.) 
  
  
  
Spalte b 
  
  
  
  
  
Spalte b Spalte a 
Porto- Absender Porto- Absender 
Mlchtige zugleich Empfänger für die Absender Wüchtige zugleich Empfänger für die Absender 
verwaltung des Verzeichnisses II verwaltung des Verzeichnisses II 
Fin. Abfertigungsstellen im Bereiche der Ver- Kult. Akademie der Wissenschaften in München, 
waltung der Zölle und indirekten deren Klassen und Kommissionen. 
Steuern. Kult. Akademie für Landwirtschaft und Brauerei 
Kult. Abteilungsvorstände der Technischen Hoch- in Weihenstephan. 
schule in München. Kult. Akademische Senate der Universitäten. 
Fin. Administrationsbureau der Zollgrenz- Inn. Allgemeines Reichsarchiv. 
wache. »»« Kult. Altertümer Bayerns, Generalkonserva- 
Kult. Admissionsausschuß für die juristischen i torium der Kunstdenkmale und —. 
Prüfungen an den Universitäten. Just. Amtsanwälte bei den Amtsgerichten. 
Inn. Angrikulturbotanische Anstalt. Inn. Amtsblatt der Staatsministerien des 
Kult. Agyptologische Abteilung des K. Antiqua- Königlichen Hauses und des Äußern 
riums in München. und des Innern, Redaktion des —. 
Kult. Akademie der bildenden Künste in — (Amtsblätter der anderen Staatsmini— 
München. sterien siehe Finanz-, Justizministerial- 
Kuilt. Akademie der Tonkunst in München. blatt, Ministerialblatt für Kirchen- 
  
  
  
und Schulangelegenheiten.) 
*) Die dienstlichen Sendungen an die auf öllerreichischem Gebiet erponterten # #. Pollzel- und Zollorgane 
munen ebenfalls mit dem Iblösungsvermerk versehen werden.
	        
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