Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 77. 
München, den 30. Dezember 1907. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 23. Dezember 1907, den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1908 und 1909 betreffend. — 
Vekontmachung vom 18. Dezember 1907, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber be- 
treffend. — Bekanntmachung vom 21. Dezember 1907, Landwehrbezirkseinteilung des Königl. Preuß. 
XVI. Armeekorps betreffend. — Bekanntmachung vom 22. Dezember 1907, die Arzneitaxe betreffend. — 
Bekanntmachung vom 22. Dezember 1907, die Zusammensetzung der Oberberufungskommission für Steuer- 
sachen betreftend. — Bekanntmachung vom 24. Dezember 1907, Maßregeln gegen die Geflügelcholera und 
ie Hühnerpest betreffend. — Bekanntmachung vom 27. Dezember 1907, Maßregeln gegen die Maul= und 
Klauenseuche, hier Einfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz betreffend. — Hofdienst-Nachricht. 
— Staatsdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme 
einer fremden Dekoration. 
—. 
  
  
Gesetz, den vorläufigen Vollzug des Budgets für die Jahre 1908 und 1909 betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tnitpol!. 
von Gottes Gnaden Biniglicher Ninz von Sayern, 
Begent. 
Wir haben in Bezug auf die vorläufige Bestreitung der Ausgaben des Staates und 
ihre Deckung im I. Vierteljahr 1908 nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und 
Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und 
verordnen, was foldgt: 
195
	        
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