Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Beilage 1 zum Gesetz= und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1907.7) 
  
Erkenntnis des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte in dem von der Regierung, Kammer des 
Innern, von Oberbayern dem Landgerichte Traunstein gegenüber erhobenen Streite über die Zu- 
lässigkeit des Rechtswegs für den von dem Gutsbesitzer Paul Lautenbacher in München gegen 
die Gemeinde Kiefersfelden und zwei Streitgenossen geltend gemachten Anspruch auf Schutz in der 
Ausübung des Jagdrechts betreffend. 
Im Namen seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in dem von der Regierung, Kammer des 
Innern, von Oberbayern dem Landgerichte Traunstein gegenüber erhobenen Streite über 
die Zulässigkeit des Rechtswegs für den von dem Gutsbesitzer Paul Lautenbacher in 
München gegen die Gemeinde Kiefersfelden und zwei Streitgenossen geltend gemachten An- 
spruch auf Schutz in der Ausübung des Jagdrechts, 
daß der Rechtsweg zulässig ist. 
Gründe. 
In der Steuergemeinde Kiefersfelden liegt die „Unterbergeralpe"; sie bildet einen 
zusammenhängenden Grundbesitz von 193,426 ha 567,68 bayerischen Tagwerken. Als 
Eigentümer der Alpe ist im Grundbuch ein „Verband“ von Anteilsberechtigten eingetragen. 
Deren Zahl beträgt elf; ihre Anteilsberechtigung ist verschieden. Zu ihnen gehören nach 
den Einträgen im Grundbuch auch Franziska Lautenbacher, die Frau des Rentners 
Paul Lauten bacher in München, mit Anteilsberechtigung zu fünf Elfteln, der Kommer- 
zienrat Hugo Oberhummer in München und die politische Gemeinde Kiefersfelden mit 
Anteilsberechtigung zu je einem Elftel und der Rentner Paul Lautenbacher. Dieser hat 
durch einen am 18. November 1904 mit dem Bauer Joseph Kloo in Kiefersfelden 
geschlossenen Kaufvertrag die Anteilsberechtigung zu einem Elftel erworben. Die Jagd im 
Gebiete der Unterbergeralpe wurde bis zum Schlusse des Jahres 1904 in der Weise aus- 
geübt, daß die Gemeinde sie mit der Jagd auf den übrigen Grundstücken der Gesamtflur 
verpachtete. Dies war jedesmal mit Einwilligung des Verbandes der an der Alpe Anteils- 
berechtigten geschehen, denn diese waren wegen der Beschaffenheit und des Flächeninhaltes der 
*) Ausgegeben zu München, den 16. Januar 1107.
	        
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