Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Auf Grund eines Beschlusses des Gemeindeausschusses vom 1. Oktober 1904 verpachtete 
die Gemeinde Kiefersfelden die Jagd in dem Hochjagdbezirke der Gemeindeflur mit Einschluß 
des Gebietes der Unterbergeralpe durch einen ohne vorgängige öffentliche Versteigerung 
geschlossenen Vertrag auf zehn Jahre vom 1. Januar 1905 an an den Kommerzienrat 
Hugo Oberhummer in München als „Hauptpächter“ und an dessen Sohn und Schwieger— 
sohn, den Kaufmann Hugo Oberhummer und den Privatdozenten Dr. Albert Jodl- 
bauer in München, als „Mitpächter“. Am 31. Oktober 1904 stellte Frau Franziska 
Lautenbacher an das Bezirksamt Rosenheim den Antrag, „die Aufhebung der Jagdver- 
pachtung vom 1. Oktober 1904 zu veranlassen". Zur Begründung des Antrags behauptete 
sie, daß die „Eigentümer“ der Unterbergeralpe weder von dem Bevorstehen der Jagdver- 
pachtung in Kenntnis gesetzt, noch darüber gefragt worden seien, ob sie die ihnen zustehende 
Selbstbenützung der Jagd auf der Unterbergeralpe wieder mit in die Verpachtung der Gemeinde- 
jagd geben wollten. Dadurch seien die Vorschriften des Art. 2 Abs. 1 Ziff. 3 und des 
Art. 6 des Gesetzes vom 30. März 1850, die Ausübung der Jagd betreffend, verletzt 
worden; es sei deshalb notwendig, daß die Verwaltungsbehörde von Aufsichtswegen eingreife. 
Einige Zeit darnach lud Frau Franziska Lautenbacher die sämtlichen an der Unter- 
bergeralpe Berechtigten zum Zwecke der Beratung und Beschlußfassung über die Ausübung 
der Jagd auf den Grundstücken des Verbandes auf den 20. Dezember 1904 zu einer Zu- 
sammenkunft in Kiefersfelden ein. Die Mitglieder des Verbandes folgten der Einladung 
mit Ausnahme des Kommerzienrats Oberhummer. Sie beschlossen mit allen Stimmen 
gegen die Stimme des Bürgermeisters Steigenberger, des Vertreters der Gemeinde 
Kiefersfelden, „die Jagdausübung auf der Unterbergeralpe auf die Dauer von zehn Jahren 
im Vertragsweg an den Gutsbesitzer Paul Lautenbacher zu verpachten“. Dieser nahm 
das Vertragsangebot an und verpflichtete sich, den vereinbarten Pachtzins je nach der 
Anteilsberechtigung der Verbandsmitglieder diesen zu zahlen. 
Das Bezirksamt Rosenheim versuchte zunächst, die Angelegenheit durch Herbeiführung 
einer gütlichen Einigung der Beteiligten zu erledigen. Als dies erfolglos blieb, wies es 
am 14. März 1905 den von Franziska Lautenbacher gestellten Antrag wegen Unzu- 
ständigkeit der Verwaltungsbehörden ab. Gegen diese Entscheidung legten die Ehegatten 
Lautenbacher Beschwerde zur Regierung von Oberbayern ein. Zu einer Entscheidung 
über die Beschwerde kam es jedoch nicht mehr. Schon im April 1905 erhob nämlich Paul 
Lautenbacher bei dem Landgerichte Traunstein Klage gegen die Gemeinde Kiefersfelden, 
den Kaufmann Hugo Oberhummer und den Privatdozenten Dr. Jodlbauer in München 
wegen „Besitzstörung“. In der von dem Rechtsanwalte Niller in Traunstein unter- 
schriebenen Klageschrift vom 30. März 1905 ist beantragt, „die Beklagten schuldig zu 
sprechen, jede Störung des Klägers in der Ausübung der Jagd auf der Unterbergeralpe in
	        
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