Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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30.  Die  Genehmigung  der  ausführlichen  Entwürfe  für  Bauwerke,  mechanische  und
maschinelle  Anlagen  einschließlich  der  Schwach-  und  Starkstromanlagen,  deren  Kostenanschlag
im  ganzen  den  Betrag  von  50  000  übersteigt.

31.  Die  Genehmigung  zur  Anschaffung  der  Oberbau=  und  der  wichtigeren  Betriebsund
  Werkstättematerialien  sowie  der  Fahrzeuge;  die  Genehmigung  der  Vertragsabschlüsse  hierüber.

§  2.

Die  Eisenbahndirektionen  führen,  soweit  nicht  in  der  gegenwärtigen  Ordnung  oder
in  besonderen  Vorschriften  ausdrücklich  andere  Zuständigkeitsbestimmungen  getroffen  sind,
innerhalb  ihrer  Bezirke  die  gesamte  Verwaltung  der  im  Betriebe  oder  im  Bau  befindlichen
Staatseisenbahnen,  der  staatlichen  Schiffahrts=  und  Kanalbetriebe,  dann  der  staatlichen
Kettenschleppschiffahrt,  ferner  mit  den  aus  der  Zuständigkeit  des  Verkehrs=  und  Tarifamtes
sich  ergebenden  Vorbehalten  die  Aufsicht  über  den  Bau  und  den  Betrieb  von  Privatbahnen,
einschließlich  der  Straßenbahnen,  sowie  über  den  Privatbetrieb  mit  Dampfschiffen  oder
sonstigen  durch  eigene  Triebkraft  bewegten  Schiffen  auf  Binnenseen,  Flüssen  und  Kanälen.

Insbesondere  kommt  ihnen  zu:

1.  Die  gesetzliche  Vertretung  der  Staatseisenbahnverwaltung  in  dem  in  der  Verwaltungsordnung
  bezeichneten  Umfange.

2.  Die  Einberufung  der  vom  Personalamt  bezeichneten  Bewerber  um  Aufnahme  in
den  mittleren  Dienst  und  die  Aufnahme  des  Personals  für  den  unteren  Dienst,  soweit  nicht
hiefür  nach  den  Aufnahmebestimmungen  die  untergeordneten  Dienststellen  zuständig  sind.

3.  Die  Anstellung,  Versetzung,  Beförderung,  Pensionierung,  Reaktivierung  und  Entlassung
  des  nichtpragmatischen  Personals.

4.  Die  Anweisung  der  Aktivitäts=  und  Pensionsbezüge  für  das  Personal  des  Eisenbahndirektionsbezirkes
  einschließlich  der  Ergänzungsbeträge  zu  den  Pensionen  von  Beamten
der  Kategorie  A  Vb,  die  Anweisung  aller  den  Hinterbliebenen  dieses  Personals  zustehenden
Bezüge,  Pensionen,  Pensionszulagen,  Unterhaltsbeiträge  und  Unterstützungen  aus  dem  Staatsdiener-Reliktenverein.


5.  Die  Regelung  der  Militär=  und  Gendarmeriepensionen  für  das  Personal  des
Eisenbahndirektionsbezirkes.

6.  Das  Qualifikationswesen,  im  besonderen  die  Abgabe  der  QOualifikation  über  das
den  Eisenbahndirektionen  zugeteilte  Personal  und  die  Vorstände  der  Inspektionen,  sowie  die
Prüfung  aller  übrigen  Qualifkationen.

7.  Die  Vergütung  der  Umzugskosten  an  das  pragmatische  Personal  des  Eisenbahndirektionsbezirkes
  soweit  nicht  das  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten  zuständig
ist,  und  die  Anweisung  der  Umzugsgebühren  an  das  Personal  der  Eisenbahndirektion.