Nr. 16. 119
8. Die Verständigung der Eisenbahndirektionen über den Zeitpunkt der Anstellung und
Beförderung im mittleren nichtpragmatischen Dienste und über den Kreis der für die An-
stellung oder Beförderung in Betracht kommenden Personen.
9. Die Vermittlung des Ausgleiches in den Anstellungs= und Beförderungsverhältnissen
des Personals im unteren Dienste zwischen den Eisenbahndirektionen.
10. Die Obsorge für den richtigen Vollzug der der Staatseisenbahnverwaltung zu-
kommenden Vorarbeiten zur Deckung des Personalbedarfes für militärische Eisenbahnformationen
im Mobilmachungsfalle.
11. Die Behandlung der Gesuche der Militäranwärter und vorzugsberechtigten Gen-
darmerieangehörigen um Anstellung im mittleren und unteren Dienste und die Üiberwachung
des Vollzuges der Anordnungen, die zur Durchführung der grundsätzlichen Bestimmungen
über die Besetzung der Stellen mit vorzugsberechtigten Anwärtern im Bereiche der Staats-
eisenbahnverwaltung getroffen sind.
12. Die Bewilligung von Unterstützungen aus dem der Staatseisenbahnverwaltung zur
Verfügung stehenden Anteil am allgemeinen Unterstützungsfonds für Staatsdiener und deren
Relikten und am Funktionärsfonds.
13. Die Bewilligung kostenfreien oder kostenermäßigten Kurgebrauchs in Sanatorien
oder Bädern.
b) Dem Revisionsamt:
1. Die primitive Revision der von den Eisenbahndirektionen angefertigten Rechnungen,
Mobilien= und Immobilieninventare, dann die erstinstanzielle Verbescheidung der Revisions-
erinnerungen, endlich die Behandlung der mit der Superrevision zusammenhängenden Geschäfte.
2. Die Abrechnung mit der Zentralstaatskasse und der Staatsschuldentilgungskommission.
3. Die Prüfung und Verbescheidung der vom Versicherungsamte zu stellenden Rechnungen.
4. Die Prüfung und Anweisung der Tagegelder und Reisekosten der Beamten des
Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten, der Präsidenten der Eisenbahndirektionen und
des Personals der Amter.
5. Die Mitwirkung bei der Aufstellung der Betriebsergebnisse der Lokalbahnen.
6. Die Beendigung der Rechnungsaufnahme für das Jahr 1906 an Stelle der ab
1. April 1907 aufgelösten Generaldirektion der Staatseisenbahnen.
c) dem Verkehrsamt:
1. Die Ausfstellung des Fahrplaus im Eisenbahn= und Schiffahrtverkehr einschließlich
des Fahrplans für die Feriensonderzüge.
2. Die Bearbeitung des libereinkommens über das Abwarten und Nachführen ver
späteter Anschlußzüge und der Wartezeitentabelle.
25*