Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 16. 123 
2. Die Wahrnehmung derjenigen Geschäfte, die der Staatseisenbahnverwaltung nach 
den Satzungen der Arbeiterpensionskasse hinsichtlich der Verwaltung dieser Kasse zukommen. 
Z. Die Führung der Aufsicht über die Arbeiterpensionskasse als Aufsichtsbehörde. 
4. Die Wahrnehmung der Befugnisse und Obliegenheiten der Ausführungsbehörde 
im Sinne der Unfallversicherungsgesetze für den Bereich der Eisenbahnverwaltung. 
i) Dem Wagenamt: 
1. Die Kontrolle der gegenseitigen Wagenbenützung im direkten und im Durchgangs- 
verkehre. 
2. Die Aufstellung und Prüfung der Wagenmieteabrechnungen. 
3Z. Die Aufstellung der Unterlagen für den Naturalausgleich. 
4. Die Vermittlung des Ausgleichs der Schuld= und Guthabenbeträge. 
5. Die Statistik über die gegenseitigen Wagenleistungen (Wagenachsleistungen). 
k) Der Verkehrskontrolle 11 
1. Die liberprüfung des Rechnungsmaterials über die Einnahmen aus der Beförderung 
von Personen, Gepäck, Expreßgut, Leichen, lebenden Tieren, Fahrzeugen und Hunden in 
Begleitung von Reisenden. 
2. Die Aufstellung der Abrechnungen über bese Einnahmen in den Verbandsverkehren, 
soweit die Abrechnung der bayerischen Staatseisenbahnverwaltung übertragen ist, und die Prüfung 
der von anderen Verwaltungen aufgestellten Abrechnungen, ferner die Herbeiführung des 
Ausgleichs der Schuld= und Guthabenbeträge. 
3. Die liberprüfung und Festsetzung der Einnahmen aus der Stellung von Sonder- 
zügen, mit Ausnahme der Militärsonderzüge, sowie von einzelnen Personen= und Gepäckwagen. 
4. Die Überprüfung und Festsetzung der gesamten Verkehrseinnahmen der staatlichen 
Daumpfschiffahrt auf dem Bodensee und auf dem Ammersee, sowie der staatlichen Schiffahrt 
auf der Amper. 
5. Die Abrechnung über den Bodensee-Gemeinschaftsverkehr. 
6. Die Einweisung der vorbezeichneten Einnahmen. 
7. Die Festsetzung und Einweisung des Anfalls an Personenfahrkarten-Stempelbeträgen. 
8. Die Mitwirkung bei der Ermittlung des voraussichtlichen Anfalls an Verkehrs- 
einnahmen und bei der Aufstellung der monatlichen Verkehrsübersichten.
	        
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