Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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h) Der Werkstätteinspektion Nürnberg 12 
1. Die Beschaffung und die Abgabe von Betriebs= und Werkstättematerialien nach den 
Bestimmungen des Materialverzeichnisses I. 
2. Die Abgabe von Ersatzstücken für Eisenbahnwagen an fremde Dienststellen und dic 
Aufstellung der monatlichen Nachweisungen über die von fremden Bahnen eingehenden Ersatzstücke. 
i) Der Werkstätteinspektion Regensburg #1#: 
Die Beschaffung und die Abgabe der Ersatzteile für die Westinghouse= und Hardy- 
Bremse an die sämtlichen Betriebswerkstätten. 
k) Der Kanalinspektion Nürnberg: 
1. Die Unterhaltung des Ludwig-Kanals mit Zubehör einschließlich der Hochbauten. 
2. Die Ausführung von Um= und Ergänzungsbauten mit den gleichen Zuständig- 
keiten, wie sie für die Bauinspektionen festgesetzt sind. 
3. Die Leitung und Überwachung des Betriebs und Verkehrs auf dem Kanal. 
4. Die Verwaltung des Grundeigentums. 
§ 7. 
Nachstehende einzelne Verwaltungsbefugnisse sind den Stationen l. Klasse und den 
Güterstationen hinsichtlich der bei ihnen aufgegebenen oder in Empfang genommenen Sen- 
dungen (Gepäck, Expreßgut, Leichen, lebende Tiere, Eil-- und Frachtgut) übertragen: 
1. Die Erledigung von Entschädigungsansprüchen aus dem Frachtvertrage, soferne die 
Sendungen der Eisenbahnverkehrsordnung unterliegen und die zu leistende Entschädigung 
a) bei Sendungen des inneren bayerischen Verkehrs den Betrag von 50 & für 
die Sendung, 
b) bei Sendungen des deutschen Wechselverkehrs den Betrag von 10 — für die Sendung 
nicht übersteigt. 
2. Die Erledigung von Ansprüchen auf Erstattung der auf Grund des Nebengebühren- 
tarifs erhobenen Nebengebühren, wenn die Gebühr eine Einnahme der bayerischen Staats- 
cisenbahnverwaltung gebildet hat und der zu erstattende Betrag 50 —X für die Sendung 
nicht übersteigt. · 
Hievon ausgenommen und der Behandlung durch das Reklamationsamt vorbehalten 
sind die Gebühr für die Überlassung von Bahndecken (Deckenmiete und Verzögerungsgebühr) 
und die Gebühr für die Angabe des Interesses an der Lieferung.
	        
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