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11. Die Bewilligung außerordentlicher Geldauszeichuungen im Betrage von mehr
als 100 M für die Abwendungen von Gefahren und dergl.
12. Die Verleihung von fortlaufenden Erziehungsbeiträgen und von Freiplätzen in
Erziehungsanstalten an Töchter pragmatischer Beamten.
13. Die Behandlung der allgemeinen Angelegenheiten des Staatedienerunterstützungs-
und Funktionärfonds.
14. Die Verfügung über Einsparungen an Etatsmitteln und Krediten.
15. Die Aufstellung der Rechnungsnachweisungen und des statistischen Berichts.
16. Die Festsetzung der Vorschußzahlungen im Postanweisungsverkehr mit dem Reiche-
postgebiet und Württemberg.
17. Die Erlassung allgemeiner Vorschriften über die Auszahlung und die Verrechnung
der Unfall-, Alters-, Invaliden= und Krankenrenten und die Festsetzung und Bekanntgabe
der von den Versicherungsanstalten zu leistenden Betriebsfonds.
18. Die Genehmigung zur Gewährung von Entschädigungen, zur Führung von Rechts-
streiten und zum Abschluß von Vergleichen, soferne der Betrag von 2000 X überschritten wird.
19. Die Entscheidung über Ersatzansprüche für Postsendungen nach Gebieten fremder
Verwaltungen, die eine Ersatzverbindlichkeit nicht anerkennen.
20. Die Gewährung von Unfallfürsorgerenten und ähnlichen Bezügen, wenn kein
Rechtsanspruch besteht.
21. Die Festsetzung der grundsätzlichen Bedingungen für die Gewährung von Darlehen
an die Baugenossenschaften des Personals und die Gewährung der Darlehen.
22. Die Oberaufsicht über die Betriebskrankenkasse der Post= und Telegraphenver-
waltung und die Genehmigung der Vollzugsvorschriften für diese Krankenkasse, die Unfall-
und Invalidenversicherung.
23. Die Genehmigung zur Errichtung neuer Stellen für Postvertrauensärzte.
24. Die Erlassung der grundsätzlichen Bestimmungen über Schalterzeiten, Zustelldienst,
Briefkästen, Schließfächer, über die Bauart der Postfahrzeuge, über die Straßenbahnbenützung
zu Postzwecken und über die Herstellung der Postwertzeichen.
25. Die Neueinrichtung oder Vermehrung von Postkursen auf Eisenbahnen und Dampf-
schiffen, die Regelung der Kartenanschlüsse im Auslandsverkehr (ausgenommen mit der Schweiz),
die Herstellung der Postkurskarte für Bayern r. Rh.
26. Die Erlassung der Vorschriften über den Bau und die Einrichtung der Bahnpost-
wagen und über die Verwendung der drei= und vierachsigen Bahnpostwagen.
27. Die Genehmigung zur Errichtung neuer oder zur Auflassung bestehender Post-
und Telegraphenanstalten und zur Errichtung von Ortstelephonnetzen und Städteverbindungs-
leitungen; die Einteilung der Post= und Telegraphenanstalten in Klassen.