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5. Die Anweisung der Aktivitäts-, Pensions= und Sustentationsbezüge an das Personal
des Oberpostdirektionsbezirkes einschließlich der Ergänzungsbeträge zu den Pensionen von
Beamten der Kategorie A V, die Anweisung aller den Hinterbliebenen dieses Personals zustehen-
den Bezüge, Pensionen, Sustentationen, Pensionszulagen, Unterhaltsbeiträge und Unter-
stützungen aus dem Staatsdiener-Reliktenverein.
6. Die Regelung der Militär- und Gendarmeriepensionen für das Personal des Ober-
postdirektionsbezirkes.
7. Das Qualifikationswesen, im besonderen die Abgabe der QOnalifikation über das den
Oberpostdirektionen zugeteilte Personal und die Vorstände der äußeren Dienststellen, sowie die
Prüfung aller übrigen Qualifikationen.
8. Die Vergütung der Umzugskosten, soweit nicht das Staatsministerium für Verkehrs-
angelegenheiten zuständig ist, und die Anweisung der Umzugsgebühren an das Personal des
Oberpostdirektionsbezirks.
9. Die Erteilung der Verehelichungsbewilligung für das Personal des Oberpostdirek-
tionsbezirkes, soweit nicht das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist.
10. Die Behandlung der auf die Unabkömmlichkeit im Mobilmachungsfalle bezüglichen
Geschäfte hinsichtlich des Personals des Oberpostdirektionsbezirkes.
11. Die Bewilligung außerordentlicher Geldauszeichnungen bis zum Betrage von 100 —
für die Abwendung von Gefahren und dergl.
12. Die Genehmigung zur Annahme von Geldgeschenken und Belohnungen für dienst-
liche Verrichtungen.
13. Die Genehmigung zur Übernahme von Nebengeschäften und zur Ausübung eines
Gewerbebetriebes.
14. Die Bewilligung von Unterstützungen aus den für das Personal der Post= und
Telegraphenverwaltung zur Verfügung stehenden etatsmäßigen Mitteln.
15. Die Gewährung von Entschädigungen, die Führung von Rechtsstreiten und der
Abschluß von Vergleichen, soferne der Betrag von 2000 —XK nicht überschritten wird.
16. Die Vereinbarungen mit anderen Postverwaltungen wegen Verlustes und Beschädi-
gung summarisch kartierter und übergebener Postsendungen, wenn die Ersatzleistung nicht
nur aus Billigkeitsgründen erfolgt.
17. Die Ersatzzuweisungen an das Personal.
18. Die libernahme von uneinbringlichen Ersatz= und Schuldbeträgen auf die Postkasse.
19. Die Genehmigung der Diensteinteilungen für das Personal der äußeren Dienststellen.
20. Die Errichtung von Postanstalten aus besonderen Anlässen, wenn sie nicht von
längerer Dauer sind und die entstehenden Gesamtkosten den Betrag von 500 —X nicht übersteigen.