Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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40.  Die  Erwerbung  und  Verwaltung  des  Grundeigentums.

41.  Die  Anmietung  von  Dieusträumen  und  Dienstwohnungen,  wenn  im  einzelnen  die
jährliche  Miete  3000  s  nicht  übersteigt,  dann  von  Aufenthaltsräumen  und  Übernachtungs—
lokalen  für  das  Bahnpostpersonal.

Im  einzelnen  obliegen:

a)  Der  Oberpostdirektion  München:
und  zwar  für  den  ganzen  Bereich  der  Post-  und  Telegraphenverwaltung:

1.  Die  Befugnisse  und  Obliegenheiten  der  Aufsichts-  und  höheren  Verwaltungsbehörde
hinsichtlich  der  Betriebskrankenkasse  der  Post  und  Telegraphenverwaltung.

2.  Die  Behandlung  der  auf  die  Unabkömmlichkeit  im  Mobilmachungsfalle  bezüglichen
Geschäfte  hinsichtlich  des  Personals  der  Amter.

3.  Die  Abrechnung  mit  der  Eisenbahnverwaltung  über  die  Vergütung  für  Stellung
und  Beförderung  der  Postwagen  und  Postbeiwagen.

4.  Die  Aufstellung  und  Einweisung  der  Vergütung  für  die  Besorgung  postdienstlicher
Geschäfte  durch  Eisenbahnpersonal  in  den  Stationen.

5.  Die  Abrechnung  mit  der  Eisenbahnverwaltung  über  die  Kosten  der  Postbeförderung
durch  Eisenbahnpersonal  in  den  Motorwagen  und  leichten  Zügen.

b)  Der  Oberpostdirekton  Nürnberg:
Die  Verwaltung  des  Postmuseums.

10.

Den  Amtern  ist  die  Erledigung  einzelner  Geschäftsaufgaben  für  das  ganze  Verwaltungsgebiet
  übertragen.

Allen  Amtern  obliegt  für  das  ihnen  zugeteilte  Personal  die  Dienstaufsicht  und  Disziplin,
  die  Qualifikation,  die  Erteilung  von  Urlaub  und  die  Behandlung  der  sonst  den
Dienstvorständen  obliegenden  Personalangelegenheiten,  soweit  nicht  die  Zuständigkeit  dem
Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten  vorbehalten  oder  die  Erledigung  einzelner
Geschäfte  im  Interesse  der  Einheitlichkeit  dem  Personalamte  übertragen  ist.

Im  einzelnen  obliegt:

a)  Dem  Personalamt:

1.  Die  Behandlung  der  Gesuche  um  Aufnahme  in  den  mittleren  Dienst,  die  Auswahl

unter  den  Bewerbern  und  die  Zuweisung  der  einzuberufenden  Bewerber  an  die  Oberpostdirektionen.