Gesetzzund Verurdunngs-guat!
für das
Königreich Bayern.
Nr. 19.
München, den 28. März 1907.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 18. März 1907, die Verwaltung und den Betrieb der K. Verkehrsanstalten, hier: den
Vollzug der Unfallversicherung betreffend. — Bekanntmachung vom 23. März 1907, die Neuordnung der
Verkehrsverwaltung betreffend. — Bekanntmachung vom 23. März 1907, die Errichtung einer Försterstelle
zu Höchberg betreffend. — Bekanntmachung vom 25. März 1907, Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber betreffend — Hofdienst-Nachrichten. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung.
Nr. 2540/VII.
Bekanntmachung, die Verwaltung und den Betrieb der K. Verkehrsanstalten, hier: den Vollzug
der Unfallversicherung betreffend.
fi. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Zufolge Allerhöchster Verordnung vom 18. Dezember 1906, den Vollzug der §§ 128
bis 132 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt
Seite 883), sind vom 1. April 1907 an die Befugnisse und Obliegenheiten der Ausführungsbehörde
für die gesamten Betriebe der K. Staatseisenbahnverwaltung und der
K. Peost= und Telegraphenverwaltung sowie für den Betrieb des Frankenthaler Kanales und
für den dem K. Straßen= und Flußbauamte Speyer unterstellten Dampsschiffahrtsbetrieb
von dem Versicherungsamte der Verkehrsanstalten in Rosenheim wahrzunehmen.