Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Gesetzzund  Verurdunngs-guat!

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  19.

München,  den  28.  März  1907.

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  18.  März  1907,  die  Verwaltung  und  den  Betrieb  der  K.  Verkehrsanstalten,  hier:  den
Vollzug  der  Unfallversicherung  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  23.  März  1907,  die  Neuordnung  der
Verkehrsverwaltung  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  23.  März  1907,  die  Errichtung  einer  Försterstelle
zu  Höchberg  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  25.  März  1907,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
auf  den  Inhaber  betreffend  —  Hofdienst-Nachrichten.  —  Staatsdienst-Nachricht.  —  Ordens-Verleihung.

 

 

Nr.  2540/VII.

Bekanntmachung,  die  Verwaltung  und  den  Betrieb  der  K.  Verkehrsanstalten,  hier:  den  Vollzug
der  Unfallversicherung  betreffend.

fi.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Zufolge  Allerhöchster  Verordnung  vom  18.  Dezember  1906,  den  Vollzug  der  §§  128
bis  132  des  Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes  betreffend  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt
Seite  883),  sind  vom  1.  April  1907  an  die  Befugnisse  und  Obliegenheiten  der  Ausführungsbehörde
  für  die  gesamten  Betriebe  der  K.  Staatseisenbahnverwaltung  und  der
K.  Peost=  und  Telegraphenverwaltung  sowie  für  den  Betrieb  des  Frankenthaler  Kanales  und
für  den  dem  K.  Straßen=  und  Flußbauamte  Speyer  unterstellten  Dampsschiffahrtsbetrieb
von  dem  Versicherungsamte  der  Verkehrsanstalten  in  Rosenheim  wahrzunehmen.