Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 19. 221 
Steinach— Rothenburg o. Tauber, 
Rothenburg o. Tauber—Dombühl L., 
Steinach— Markt Burgbernheim ausschl., 
Wicklesgreuth—Windsbach L B. 
Als Bezirke der mit dem 1. April 1907 ins Leben tretenden Oberpostdirektionen 
werden die bisher den Oberpostämtern zugewiesenen Bezirke bestimmt. 
Die Zugehörigkeit der Post-, Telegraphen= und Telephonanstalten zu den einzelnen 
Bezirken ist im Verordnungs= und Anzeigeblatt für die K. B. Verkehrsanstalten 1907 
Nr. 6 Seite 33 veröffentlicht. 
Hierauf wird Bezug genommen. 
München, den 23. März 1907. 
u. Frauendorfer. 
Nr. 7201. 6 ···« « « 
Bekanntmachung, die Errichtung einer Försterstelle zu Höchberg betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Maojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben durch Allerhöchste Entschließung vom 18. März 1907 zu genehmigen 
geruht, daß mit der Wirksamkeit vom 1. Mai 1907 die Försterstelle zu Kreuzgrund, 
Forstamts Hain, in eine Forstwartstelle, und die Forstwartstelle zu Höchberg, Forstamts 
Würzburg, in eine Färsterstelle umgewandelt werde. 
München, den 23. März 1907. 
— — — — — — — 
Paf- 
Nr. 6969. D 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Nürnberg 4 %/ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 6 Mil— 
lionen Mark und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 —K in den 
Verkehr bringe. 
München, den 25. März 1907. 
Dr. Graf v. Feilitzsch.
	        
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