Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Geset= und Verorduungs- 
  
Königreich Bayern. 
  
Nr. 20. 
München, den 30. März 1907. 
  
  
Inhalt= 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 25. März 1907, die Gewährung von Tagegeldern und die Ver- 
gütung von Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften der bei den Inspektionen der Staatseisenbahn- 
verwaltung verwendeten Beamten betreffend. — Bekanntmachung vom 27. März 1907, die amtlichen Be- 
kanntmachungen im Bereiche der K. B. Verkehrsverwaltung betreffend. — Bekanutmachung vom 28. März 
1907, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 7. Januar 1907 über Abänderung der Gewerbeordnung. — 
Bekanuntmachung vom 28. März 1907, die Abänderung der Oberpolizeilichen Vorschrift über die Leichenschau 
und die Zeit der Beerdigung vom 20. November 1885 betreffend. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens- 
Verleihung. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
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Nr. 28601I. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Gewährung von Tagegeldern und die Vergütung von 
Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften der bei den Inspektionen der Staatseisenbahnverwaltung 
verwendeten Beamten betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Gönigs. 
TZitpol!, 
von Gsttes Gnaden Königlicher prin von Hayern, 
Begent. 
Wir finden Uns bewogen, über die Gewährung von Tagegeldern und die Vergütung 
von Reisekosten bei auswärtigen Dienstgeschäften der bei den Inspektionen der Staatseisen- 
bahnverwaltung verwendeten Beamten zu verordnen, was folgt: 
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