Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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neue Wahl der Kammer der Abgeordneten folgen. 
München, den 1. April 1907. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. 
Frhr. v. Gorn. Staatsrat v. Pausch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Keller. 
  
Nr. 7546. 
Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Abgeordneten betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Nachdem durch Unsere Entschließung vom Heutigen der dermalige Landtag aufgelöst 
worden ist, verordnen Wir hiemit gemäß 8 23 in Titel VII der Verfassungs-Urkunde, 
daß die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage nach dem am heutigen Tage in Kraft 
tretenden Landtagswahlgesetze vom 9. April 1906 unverzüglich eröffnet, die Wahlen selbst 
nach Art. 12 des genannten Gesetzes am 31. Mai des laufenden Jahres vor- 
genommen und die Ergebnisse Uns bis zum 14. Juni laufenden Jahres vorgelegt werden. 
Bezüglich der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und der Einteilung der Wahlkreise 
verweisen Wir auf Art. 1 und 2 sowie auf die Anlage des angeführten Gesetzes und 
befehlen den K. Regierungen, Kammern des Innern, sich hiernach zu achten und die Vor- 
schriften des Wahlgesetzes genau zu vollziehen. 
Wir erwarten hiebei von allen Behörden gewissenhafte Erfüllung ihrer beschworenen 
Pflichten, Leitung der Wahlverhandlungen mit rücksichtsloser Unbefangenheit, Beschirmung der
	        
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