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Vorschriften über Aniformierung, Bewaffnung und Ausrüstung der
K. Schutzmannschaft München.
1.
Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Schutzmänner besteht aus folgenden Stücken:
1. Helm von schwarzlackiertem Leder mit weißem Beschläge und weiß-blauer Kokarde.
Dienstmütze von dunkelblauem Tuch mit karmesinroten Vorstößen, weiß-blaue Kokarde
aus lackiertem Blech. ·
2. Waffenrock, zweireihig von dunkelblauem Tuch mit karmesinroten Vorstößen.
Kragen und Aufschläge sind mit einer silbernen 17 mm breiten, von zwei blauen Streifen
durchzogenen Tresse umnäht. Auf jeder Schulterklappe ist mit Ziffern von weißem Metall
die Ordnungsnummer angebracht. Weißmetallene Knöpfe mit aufgeprägter Krone.
Bluse von dunkelblauem Tuch mit verdeckten Knöpfen und mit Schulterklappen wie am
Waffenrock darf getragen werden, soweit nicht das Tragen des Waffenrocks vorgeschrieben wird.
3. Mantel, zweireihig von schwarzem Tuch mit Schulterklappen wie am Waffenrock
und glatten Knöpfen von weißem Metall.
Umhang aus dunklem Lodenstoff mit Druckknöpfen und numerierter weißmetallener
Schließe, kann statt des Mantels und bei strenger Kälte zum Mantel getragen werden.
4. Beinkleid von schwarzem Tuch mit karmesinroten Vorstoß. Zum Radfahren
dürfen 10 cm hohe schwarze Ledergamaschen getragen werden.
5. Fußbekleidung: Halbstiefel.
6. Halsbinde schwarz.
7. Handschuhe weiß; zum Radfahren dürfen rotbraune Handschuhe getragen
werden.
8. Seitengewehr. Kurzer Säbel in Lederscheide mit weißmetallenem Bügel. Ge-
schlossene Säbelquaste aus Silberfäden und hellblauen Wollfäden an weißwollenem, mit
4 hellblauen Seidenfäden durchwobenem Bande.
Schwarzlederne Unterschnallkoppel mit Gehänge.
9. Feuerwaffe. Selbstladepistole mit Tasche und schwarz-ledernem Leibriemen.
10. Signalpfeife.
§ 2.
Für die berittenen Mannschaften gelten vorstehende Bestimmungen mit folgenden Ande-
rungen:
Helm. Zum Paradeanzug schwarzer Haarbusch.
Waffenrock mit kürzeren Schössen, unten karmesinrot vorgestoßen.
Mantel mit Reitschlitz.