Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Kartusche von rotem Saffianleder mit versilbertem Deckel. Band von karmesin- 
rotem Tuch mit einer silbernen, von drei blauen Seidenstreischen durchzogenen Borte besezt 
mit Schild, Löwenkopf und Kettchen von Silber. 
Reitzeug. Unterlagedecke von schwarzem Filz. Zur Paradeausrüstung Uberlagedecte 
von dunkelblauem Tuch mit karmesinrotem Vorstoß, 3 em breiten Silberstreifen und ver- 
silberten Kronen. 
§ 7. 
Bewaffnung und Ausrüstung der Zivilkleidung tragenden Mannschaft besteht aus 
folgenden Stücken: 
1. Feuerwaffe. Selbstladepistole mit Tasche. 
2. Signalpfeife. 
3. Erkennungszeichen, und zwar für die vorzugsweise im Kriminaldienst verwendet: 
Mannschaft: weißmetallener Schild auf der inneren Brustseite zu tragen; für die übrige 
Mannschaft: Legitimationskarte. 
§ 8. 
Für die Form und Ausstattung der einzelnen Gegenstände sind die Allerhöchst genehmigten 
Muster maßgebend. 
  
  
hofdienst-Machrichten. Auszug aus der Adels-Matrikel 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- des Königreiches. 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
haben Sich unterm 29. April 1907 aller- am 3. Mai 1907 der K. Oberstleutnant 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Uni= Ludwig Ritter von Pflaum, persönlich 
versitätsprofessor, Geheimrat Dr. Ottmar Ritter Adjutant Seiner K. Hoheit des Prinzen 
von Angerer den Titel und die dienstliche Arnulf von Bayern in München für seine 
Stellung eines I. Leibarztes, dem K. Hof= Person als Ritter des Verdienstordens der 
stabsarzte, Hofrat Dr. Wilhelm Kastner den Baherischen Krone bei der Ritter-Klasse Lit. , 
Titel und die dienstliche Stellung eines Fol. 51, Akt Nr. 10722. 
II. Leibarztes Seiner Königlichen Hoheit zu 
verleihen. 
  
 
	        
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