Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Kreisrealschule  in  München  sowie  an  den  Realschulen  Rosenheim  und  Landsberg  haben  Wir
bereits  Unsere  Genehmigung  erteilt  und  bezüglich  der  Besetzung  dieser  Stellen  Verfügung
getroffen.

7.  Der  Wunsch  des  Landrates,  daß  die  Turnlehrer  an  den  Realschulen  generell  den
Turnlehrern  an  den  Gymnasien  auch  hinsichtlich  der  Pragmatisierung  gleichgestellt  werden,
wird  gewürdigt  werden.

8.  Der  Landrat  hat  beschlossen,  die  von  den  Gemeinden  Landsberg,  Wasserburg  und
Weilheim  an  die  Rektoren  ihrer  Realschulen  geleisteten  Wohnungsentschädigungen  von  je  420.##
auf  Kreisfonds  zu  übernehmen  und  der  Stadtgemeinde  Rosenheim  in  Konsequenz  dieses
Beschlusses  auf  die  Dauer  der  Gewährung  einer  Rektors-Dienstwohnung  eine  jährliche  Entschädigung
  von  420  aus  Kreismitteln  zu  gewähren.  Diesem  Beschlusse  erteilen  Wir
Unsere  Genehmigung.

9.  Der  Landrat  hat  die  Vorlage  über  die  Errichtung  von  Oberrealschulen  in  allen
ihren  Teilen  angenommen  und  demgemäß  zugestimmt,  daß  vom  Schuljahre  1907/08  ab  die
Luitpold-Kreisrealschule  in  München  auf  der  in  der  Vorlage  bezeichneten  Grundlage  zur
Oberrealschule  ausgebaut  werde,  sowie  daß  die  Mittel  für  Banu=  und  Einrichtungskosten  im
Betrage  von  20  000  aus  der  Kreisreserve  für  1907  entnommen  werden.  Wir  genehmigen
  diesen  Beschluß.

Bezüglich  der  vom  Landrate  ausgesprochenen  Erwartung,  daß  sofort  statt  des  in  Aussicht
  gestellten  Zuschuß-Viertels  das  ganze  Drittel  gewährt  werde,  wenn  nach  Ausban  der
Oberrealschule  der  Mehrbedarf  den  zugesicherten  Staatszuschuß  um  ein  namhaftes  überschreiten
würde,  verweisen  Wir  auf  die  Vorlage.

Der  Landrat  hat  weiter  angenommen,  daß  sich  die  Genehmigung  und  der  Ausbau  auf
nicht  mehr  als  drei  Oberklassen  in  höchstens  je  2  Abteilungen  verstehe.  Hierauf  wird  soweit
irgend  möglich  hingewirkt  werden.

Durch  die  Beschlüsse  des  Landrates  hat  namentlich  das  realistische  Unterrichtswesen
wieder  eine  wesentliche  Förderung  erfahren.  Wir  erkennen  die  verständnisvolle  Mitwirkung
des  Landrates  an  der  Lösung  der  auf  diesem  Gebiete  schwebenden  wichtigen  Fragen  mit
besonderer  Befriedigung  an.

10.  Den  Willigungen  für  landwirtschaftliche  Zwecke,  insbesondere  für  die  Schaffung
eines  Fonds  zur  Regulierung  der  Besitzverhältnisse  im  Donaumoose  und  die  Mehrung  des
kulturtechnischen  Personals  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

11.  Der  Antrag  auf  Verstaatlichung  des  kulturtechnischen  Dienstes  oder  vorläufig  auf
Gewährung  möglichst  hoher  Staatszuschüsse  wird  sorgfältiger  Würdigung  unterzogen  werden.

12.  Wir  genehmigen  die  auf  die  Irrenpflege  bezüglichen  Beschlüsse,  soweit  dies  nicht
schon  geschehen  ist.  In  letzterer  Beziehung  verweisen  Wir  auf  Unsere  Entschließung  vom