Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
III.
iol Pensienen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies-
ziert waren:
aa) aus Zentralfondss — 4–
bb) aus Kreisfonds
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreissfonds
bb) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulage im Pensionsfalle aus Zentral-
fsonds . . 64263 M —
cc) Zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von
Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-
Zuschuß-Kasse für das an gemeindlichen Pensions-
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal aus
Zentralfonds .
dd) Zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904
zugegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten:
aa) aus Zentralfonds:
a) je 240 + oder 300 MA für die Witwen, 130 MA
oder 150 ∆ für die Doppelwaisen und 100 4
für die einfachen Waisen 167790 4 — J
5) zur Unterstützung der vor dem 1 Jannar 1896
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal:
y) für dürftige, dem uneersitungsulte esen
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisse
6) Beiträge à 90 .K für die Witwen, 36 4 für
die Doppelwaisen und 27 .& für die einfachen
Waisen
y) zur Erhöhung dieser Unterhaltsbeiträge auf 180.
für Witwen, 90 .X& für Doppelwaisen und 60 M
für einfache Waisen, welche nach dem 1. Jannar
1907 zugehen. ..... .
I-
283 360
270 7427
n l
5 600 —
2000 —
234 —
44 "17 —
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2 403 —