Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
  
Kap. 
Tit. 
  
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
III. 
  
  
  
  
  
  
iol Pensienen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies- 
ziert waren: 
aa) aus Zentralfondss — 4– 
bb) aus Kreisfonds 
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds 
6) aus Kreissfonds 
bb) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulage im Pensionsfalle aus Zentral- 
fsonds . . 64263 M — 
cc) Zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von 
Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs- 
Zuschuß-Kasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal aus 
Zentralfonds . 
dd) Zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904 
zugegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals 
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) je 240 + oder 300 MA für die Witwen, 130 MA 
oder 150 ∆ für die Doppelwaisen und 100 4 
für die einfachen Waisen 167790 4 — J 
5) zur Unterstützung der vor dem 1 Jannar 1896 
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal: 
y) für dürftige, dem uneersitungsulte esen 
Lehrerwaisen 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisse 
6) Beiträge à 90 .K für die Witwen, 36 4 für 
die Doppelwaisen und 27 .& für die einfachen 
Waisen 
y) zur Erhöhung dieser Unterhaltsbeiträge auf 180. 
für Witwen, 90 .X& für Doppelwaisen und 60 M 
für einfache Waisen, welche nach dem 1. Jannar 
1907 zugehen. ..... . 
  
  
I- 
283 360 
270 7427 
n l 
  
5 600 — 
2000 — 
234 — 
44 "17 — 
# 
2 403 —
	        
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