Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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esetz  und  Verordnungs-Blatt

für  das
Königreich  Bayern.
Nr.  4.

München,  den  30.  Jannar  1907.

7n—tttttt-.:

 

 

Inhaltt:

Bekanntmachung  vom  22.  Januar  1907,  betreffend  die  Übereinkunft  über  Regulierung  des  Rheins  zwischen

Sonvernheim  und  Straßburg  und  die  llbereinkunft  wegen  Kanalisierung  des  Mains  von  Offenbach  bis
Aschaffenburg.

 

–

 

 

Nr.  29008.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Ubereinkunft  über  Regulierung  des  Rheins  zwischen  Sondernheim

  und  Straßburg  und  die  Ubereinkunft  wegen  Kanalisierung  des  Mains  von  Offenbach  bis
Aschaffenburg.

l.  Staatsministerien  des  Königlichen  Hauses  und  des  Außern,  des  Innern,  der  Finanzen

und  für  Verkehrsangelegenheiten.
Nachstehend  wird

1.  die  zwischen  Bayern,  Baden  und  Elsaß-Lothringen  über  die  Regulierung  des
Rheins  zwischen  Sondernheim  und  Straßburg  am  28.  November  1901  abgeschlossene

  Übereinkunft  nebst  dem  Schlußprotokoll  vom  gleichen  Tage,
2.  die  zwischen  Bayern,  Preußen,  Baden  und  Hessen  wegen  der  Kanalisierung  des
Mains  von  Offenbach  bis  Aschaffenburg  am  21.  April  1906  abgeschlossene  lÜbereinkunft
mit  dem  Beifügen  bekanntgegeben,  daß  die  Auswechslung  der  Ratifikationsurkunden  stattgefunden
  hat,  daß  der  Beginn  der  Bauarbeiten  für  die  Mainkanalisierung  zwischen  Offenbach
und  Aschaffenburg  aber  gemäß  Artikel  XIII  der  unter  Ziffer  2  bezeichneten  Ubereinkunft
insolange  aufgeschoben  ist,  bis  die  Frage  der  Einführung  von  Schiffahrtsabgaben  auf  dem
Rhein  und  dem  Main  im  Einverständnisse  der  vertragschließenden  Staaten  geregelt  sein  wird.

München,  den  22.  Januar  1907.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  v.  Frauendorser.  v.  Pfaff.
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