Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

286

 

 

 

Kap.

Tit.

Vortrag

Festgesetzter

Betrag

 

4—

 

III

 

 

 

 

10

 

c)  Fuür  den  II.  Kreisschulinspektor:
aa)  Gehalllt
bb)  Gehaltszulage  .
ce)  Diäten  und  Reisekosten  ...
d)  Pension  des  Kreisschulinspektors  Josef  Fischer
Pensionen  und  Alimentationen:

a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die
bereits  vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine
quiesziert  waren:

aa)  aus  Zentralfonds.
bb)  aus  Kreisfonds

b)  zur  Unterstützung  des  dienstunsähig  gewordenen  Lehrpersonals
  und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunfähige
Lehrpersonen:
a)  aus  Zentralfonds
6)  aus  Kreisfonds:
1.  ordentlicher  Zuschuß
2.  zur  Erhöhung  der  Pensionen  des  vor  dem
Jahre  1896  pensionierten  Lehrpersonals

bb)  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen
Dienstalterszulagen  im  Pensionsfalle  aus  Zentralfonds
34  322  A

ce)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionierten
  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen
  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs=Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal

dd)  Zur  Unterstützung  von  Lehrpersonen,  die  vor  dem
1.  Januar  1904  pensioniert  wurden.  Aus  Kreisfonds
I)  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrer-Relikten:
aa)  aus  Zentralfonds:
a)  je  240  .K1  oder  300  .K  für  die  Witwen,
130  /  oder  150  .X  für  die  Doppelwaisen
und  100  .4  für  die  einfachen  Waisen  86240  .4#
6)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896
zugegangenen  Lehrerrelikten  und  zur  Gewährung
  von  Zuschüssen  an  die  Pensionsund
  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse  für
das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
nicht  teilnehmende  Lehrpersonal
7)  für  dürftige,  dem  Unterstüzungsalter  entwachsene
  Lehrerwaisen

 

3720—
645

1  000

4  320|—

125  160—
86  352  —
4368—

7390—

1  000—

4220—
2  000—