Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 299 
2. Dem Beschlusse des Landrats über die Erhöhung des Zuschusses an den Kreisverein 
zur Unterstützung der Hinterbliebenen der Volksschullehrer auf 40 000 M erteilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
3. Der Landrat hat zur Pragmatisierung von Hilfslehrern der Kreisbaugewerkschule 
Kaiserslautern und zur Umwandlung je einer Assistentenstelle an den Realschulen Zweibrücken, 
Neustadt und Pirmasens in pragmatische Lehrstellen die erforderlichen Mittel bewilligt. Wir 
haben diesen Beschlüssen bereits Unsere Genehmigung erteilt und das hienach Veranlaßte 
bereits verfügt. 
4. Der Landrat hat die Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen angenommen 
und demgemäß zugestimmt, daß die Kreisrealschule Kaiserslautern und die Realschule Ludwigs- 
hafen a Rh. vom Schuljahre 1907/08 ab auf der in dieser Vorlage bezeichneten Grundlage 
zu Oberrealschulen ausgebaut werden, vorbehaltlich der Ubernahme der treffenden Leistungen 
durch die Stadtgemeinden Kaiserslautern und Ludwigshafen und vorbehaltlich der Vereinbarung 
zwischen Staat und Kreisgemeinde wegen Uberlassung der erforderlichen Räume und Ein- 
richtungsobjekte des Industrieschulgebäudes in Kaiserslautern für die künftige Oberrealschule 
und wegen des vom Staate zu leistenden Zuschusses zu den Kosten der künftigen Oberreal- 
schulen in Kaiserslautern und Ludwigshafen a Rh. Der Landrat hat ferner zu den weiteren 
Verhandlungen die Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz unter Zuziehung des ständigen 
Landratsausschusses und des Landratsreferenten unter dem Vorbehalte der Genehmigung des 
Resultates dieser Verhandlungen durch den Landrat ermächtigt und die UÜbernahme der ab 
1. September 1907 für die genannten beiden Oberrealschulen erwachsenden Ausgaben soweit 
sie nicht aus dem Staatszuschusse gedeckt werden können, auf die allgemeine Kreisreserve 
beschlossen. 
Wir genehmigen diesen Beschluß mit dem ansdrücklichen Beifügen, daß die Höhe des 
Staatszuschusses nur innerhalb der in der Vorlage gezogenen Grenzen bemessen werden kann. 
Die veranlaßten Einleitungen sind getroffen. 
Durch die Beschlüsse des Landrates hat das realistische Unterrichtswesen wieder eine 
wesentliche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung des Land- 
rates an der Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit besonderer 
Befriedigung an. 
5. Wegen der zur Bekämpfung der Rebenschädlinge in der Pfalz veranlaßten Maß- 
nahmen hat das K. Staatsministerium des Innern besondere Verhandlungen eingeleitet. 
6. Dem Antrage auf Ubernahme der Kosten des kulturtechnischen Dienstes auf den 
Staat wird das K. Staatsministerium des Innern sorgfältige Würdigung angedeihen lassen. 
7. Der Landrat hat sich dahin ausgesprochen, daß er mit der scharfen Uberwachung, 
wie sie von der öffentlichen Untersuchungsanstalt für Nahrungs= und Genuzmitee-. in Speyer 
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