Nr. 29.
Kap.
Tit.
Vortrag
303
Festgesetzter
Betrag
M 1#
III
1
1
o b)
—
SL
bb) Zur Belassung eincs Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Zentral-
fonds . 38 713.K 84
cc) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von
Zuschüssen an die Pensions= und Reliktenunterstützungs-
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensonsein-
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal
) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
aa) aus Zentralfonds:
a) nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240 .4 bezw. 300 MA
für eine Witwe, 130 .X bezw. 150 4 für eine
Doppelwaise und 100 .& für eine einfache Waise)
142 266 85 —t
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr-
personal
7) für dürftige, dem Unteistudungsalter citwachene
Lehrerwaisen .
bb) aus Kreisfonds:
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen= und Waisen-
kasse des Kreises
e) Zuschuß an die Kreisschulinspektors-Witwe inis zi iren
Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse
f)Zuschuß an das pfälzische Lehrerwaisenstift
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten:
a) für dürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten
b) für Schülerinnen weiblicher Bildungsanstalten, die ich dem
Lehrberufe widmen wollen
Übrige Ausgaben:
a) für benenerlorkidente schulen
b) zur Förderung der Distri sschulbibliotheken für die Fortbildung
der Schullehter
c) zur Förderung des Fortbildungswesens des Volksschullehrer-
personals (Bildung von Konferenzbezirken)
d) zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten
Reservefonds für die Volksschulen
11 560—
40 00
336—
515—
10 000—
1 500—
2 050—
700—
7200—
2000—
7200—
Summe 8 1 05 . 7 7 7
1 606 863|22