Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Abschied  für  den  Landrat  der  Oberpfalz  und  von  Negensburg  über  dessen  Verhandlungen  für
das  Jahr  1907.

Im  Namen  Seiner  Mofestät  des  Königs.
Zlitpold!,

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Pinz  Von  Layern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
in  seinen  Sitzungen  vom  5.  bis  17.  November  1906  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag
erstatten  lassen,  und  erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds  für
das  Jahr  1905.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1905

wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.
II.

Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1907.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
beträgt  für  das  Jahr  1907:  2  370  588  —K,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  23705  A  88
sich  berechnet.

III.

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1907.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  vom  Landrate  bei  Prüfung  des  Voranschlages  gestellten  Anträge  und  gefaßten
Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung:
1.  Den  Beschlüssen  des  Landrats  über  die  Erhöhung  der  Zuschüsse  an  den  Kreisverein

  zur  Unterstützung  der  Hinterbliebenen  der  Volksschullehrer,  sowie  zur  Organisation  der
Schullehrerfortbildungskurse  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.