Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Vortrag

Pensionen  und  Alimentationen:

a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Volksschullehrer,  die
bereits  vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert
  waren:  "

aa)  aus  Zentralfods  2704  —  —
bb)  aus  Kreisfonds-  §J

b)  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunsähige

Lehrpersonen:
a)  aus  Zentralfonds
6)  aus  Kreisfonds:
1.  im  allgemeinen
2.  zur  Bildung  höherer  Pensionsklassen  und  zur  Gewährung
  von  Zulagen  auf  Grund  der  Allerhöchst
genehmigten  Landratsbeschlüsse  .
bb)  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen  Dienst.
alterszulagen  im  Pensionsfalle  aus  Zentralfonds
27744  M—–  J
c)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Jannar  1896  pensionierten
  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen
an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
nicht  teilnehmende  behrpersonal:
a)  aus  Zentralfonds
8)  aus  Kreisfonds

)  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrerrelikten:
aa)  aus  Zentralfonds:

a)  je  240  .X  oder  300  .  für  die  Witwen,  130  .4
oder  150  ¾  für  die  Doppelwaisen  und  100  .  für
die  einfachen  Waisen  .  83  500  M  —  4

6)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  zugegangenen
  Lehrerrelikten  und  zur  Gewährung  von
Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal

7)  für  dürftige,  dem  Unterstützungsalter  entwachsene
Lehrerwaisen  .

bb)  aus  Kreisfonds:

a)  im  allgemeinen

6)  für  besonders  dürftige  Schullehrerwitwen  .  .

d)  Zuschuß  an  den  Kreisverein  zur  Unterstützung  der  Hinterbliebenen
  oberpfälzischer  Volksschullehrter

e)  Pension  derKreisschulinspektorswitwe  itzelsbergerin  Regensburg

s)PPension  der  Relikten  des  Kreisschulinspektors  Sterner  in
Regensburg.  .  .

 

Festgesetzter

Betrag
—

 

I

108  820

 

47055—

 

23  665

686|—
16  ooo
1  332.

1  2064,80