Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  29.

Kap.

Tit.

 

Vortrag

il

327

Betrag

Festgesetzter

 

*

2

 

 

 

 

 

II.  Abschnitt.
Krei  s-Einnahmen.
Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.

A.  Zuschüsse  aus  Zentralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.

Lateinschulen.

Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende  Fundationseiträge


Aus  der  Areisschuldotation  ..

Pensionen  für  gquieszierte  Studienlehrer  und  Sindienlthrer-Reler

’

 

Summe  §  1
Gewerblich-technische  Schulen.

Zuschuß  an  die  Kreisrealschule  Regensburg  .....

Summe§2
Volksschulen.

auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende  Fundationseiträge

  ..

Anschlag  der  ärarialischen  Diensiwohnungen  und  Dienstgründe

3021  *  98  7

Leistungen  für  ständige  Bauausgaben

a)  ältere  budgetmäßige  Kreisschuldotation
b)  neue  Kreisschuldotation  behufs  Unterstützung  der  mit  Schullasten
  überbürdeten  Gemeinden

Zuschüse  an  die  Kreisfonds  gemäß  Art.  16  Abs.  2  Ziffer  2  und

Abs.  3  des  Schulbedarfgesetzes  vom  28.  Juli  1902,  die  bisherigen
Beiträge  zur  Ergänzung  und  Aufbesserung  des  Lehrereinkommens,
dann  die  Zulagen  an  alle  Schulverweser,  weltlichen  Lehrerinnen
und  Hilfslehrer  aus  Staatsfonds  und  zwar  für  Gemeinden  mit
weniger  als  10  000  Einwohnen.

Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10  000  und
mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen
  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds  zugeflossenen
Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  Art.  14  Abs.  I  des
Schulbedarfgesetzes  —  Kap.  III  §  1  Tit.  6a  der  Kreisausgaben  —

Finanzgesetzlicher  Zuschuß  zur  Durchführung  des  Schulbedarfgesetzes
vn  53  Juli  1902  (Art.  16  Abs.  2  Ziffer  4  des  angeführten

esetzes)

mrrsen  für  das  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  der
Gemeinden  bis  zu  10  000  Einwohnern  nach  Maßgabe  der  zum
Budget  der  XXVI.  Finanzperiode  gefaßten  Beschlüsse  —  Kap.  III
81  #  3  der  Kreisausgabden  395  139.4  —

Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  zuieshiert,  w

.#  270

 

 

69  446
118  600

186  536

34114

255  000

15

7715