Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 333 
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap. 8 Vortrag Betrag 
M 2 
II“ 16 Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 8569326 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 46 433|4 
3 ) Zuschüsse an die Schulkassen der Übrigen Gemeinden mit 
« Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds- .. 40 080 40 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen bieser Gemeinden . 16 968|17 
I e)SonstigeZuschüsseanSchulkassen 
! a)augfundatwusmcißtgen Retchmssen des Staatsärars 194703 
« 6) aus Kreisfonds 3 120— 
7) 1. aus der Kreisschuldotation, wie bisher ... 153266 
2. aus der im außerordentlichen Etat bewilligten 
neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung der 
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 90 000 — 
7|Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schihausnerbanten 
a) W““ S ½# 6 000— 
b) zum Unterhalte von Schu äusen 
) zu Schulhaus-Neubaueen .1 66 000— 
8Ständige Bauausgahien 9-4 81 —= — — 
9] Prüfungs= und Aussichtskosten: 
a) Diäten und Reisekosten der Distriktsschulinspektoren für die 
Vornahme der ordentlichen und außerordentlichen Schul- 
visitationen, dann für Formularpapiere . 16 000— 
b) für den Kreisschulinspekor: 
aa) Gehalt. ..... .. .. 4620— 
bb) Gehaltszulage . ..... .. 420— 
cc) Außerordentliche Zulag e.. .. ... 225— 
dd)D1aten-und Retsekosten-Aversum .... . 1080— 
io Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die be- 
reits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert 
waren — — 
b) wur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lebrpersonals 
zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfods 95 880— 
5) aus Kreisfonds 87 320— 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen im Nenstonsfale aus Zentral- 
fonds . 32 416 4 — 4 – — 
  
  
  
  
 
	        
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