bei den zerruͤttenden Parthien, die im Lombarden-Reich
herrschten, eine Expedition jenseits der Alpen vollführen könne.
Zwanzig Jahre nachher nutzte Karl der Große diese
Erfahrung als Eroberer.
13. Das Lombardenreich war aber eigentlich mit Desiderius,
den Karl überwand und in ein Kloster sperren ließ,
nicht zu Ende, denn die ganze alte Subsistenz und Verfassung
desselben blieb. Nur das Wahlrecht wurde jetzt zum
Erbreich, und siatt daß ehedem gewöhnlich ein Longobarde
gewählt worden, so war und blicb nun ein Franke — Knig
der Longobarden. Auch waren jetzt Franken offenbar
eben so sähig wie Longobarden, jede große Amtsstelle im
Reich zu begleiten, und überdieß wurden jene in einzelnen
Fällen sichtbar weit mehr begünstigt als diese. Auch muß—
ten manche theils groͤßere, theils kleinere Beraͤnderung en allmälig
von selbst folgen, je mehr der König, wie leicht zu
erwarten stund, auf Fränkissche Verfassung und Fränkische
Reichs-Einrichtungen hinzulenken suchte. Die Vyzautiner
aber durften weniger als jemals an einen neuen Besitz ihres
ehemaligen Erarchats denken, denn bald entzog sich auch
selbsi Rom dem bisher noch beibehaltenen Schiine von Abhängigkeit,
und die Römer, ihren' Lischof an der
Spitze, riefen Karln als Souverain aus. Sie
* hatten schon seinem Großbater, auch seinem Vater und
ihm selbst, unter dem N amen Patricius Homanorum fast
unumschränkte Schutzrechte übertragen, aber mit dem neuhervorgesuchten
Namen August des Oceiden ts vertrug
sich auch kein Schein der Abhängigkeit von Constautinopel.
14. Land und Nation hätten unter dieser neuen Fraͤnkischen
Regierung emporkommen sollen, denn fast ganz Italien
war nun unter einem Derrn vereint, und selbst der Lom-774