Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen für 
das Jahr 1907. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Büniglicher Minz von Sayern, 
Pegent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 5. bis 17. November 1906 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1905. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1905 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1907. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1907: 3927620 & 69 J—J, wovon ein Steuerprozent auf 
39276 K& 20 J sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1907. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Dem Landratsbeschlusse, durch den der Gehalt des Kreisschulinspektors Ignaz Griebl 
vom 1. Januar 1907 an analog der Klasse VIId des Gehaltsregulativs für die prag- 
matischen Staatsdiener festgesetzt wurde, haben Wir Unsere Genehmigung bereits erteilt
	        
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