Nr. 29. 363
und verweisen Wir auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen-
und Schulangelegenheiten vom 23. Dezember 1906.
2. Dem Beschlusse des Landrats wegen Übernahme der Haftung für den durch die
eigenen Einnahmen des Kreisvereins zur Unterstützung der Hinterbliebenen der Volksschul-
lehrer nicht gedeckten Mehraufwand für eine Erhöhung der Unterhaltsbeiträge der Witwen
und Waisen erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
3. Der auf die Pensionsverhältnisse des Lehrpersonals an der Kreistaubstummenanstalt
in Würzburg bezügliche Beschluß des Landrates wird genehmigt.
4. Der Landrat hat die Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen angenommen
und demgemäß zugestimmt, daß die Kreisrealschule in Würzburg auf der in dieser Vorlage
bezeichneten Grundlage vom Schuljahre 1907/08 ab zur Oberrealschule ausgebaut und der
für 1907 hiefür erforderliche Bedarf der Kreisreserve für 1907 entnommen werde. Der
Landrat hat ferner das Anerbieten der Stadtgemeinde Würzburg, für den Neubau des Ober-
realschulgebäudes mit Einschluß der Kreisbaugewerkschule und Maschinenbauschule das städtische
Areal an der Sanderstraße Nr. 4 — ehemaliges Heumagazin — in der beiläufigen Größe von
8000 qm als Bauplatz unentgeltlich und lastenfrei zur Verfügung zu stellen und nebstdem
zu den Baukosten einen Barzuschuß von 10%⅝% der Gesamtbausumme zu leisten, namens
der Kreisgemeinde angenommen. Unter der Voraussetzung dieser Leistung hat der Landrat
seine Zustimmung erklärt, daß mit dem Bezuge des Neubanes auf alle Rechte verzichtet
werde, welche dem Kreis bezw. der Staatsregierung an dem städtischen Maxschulgebäude
(Maxstraße 2) und an dem städtischen Anwesen Exerzierplatz Nr. 2 für die Kreisrealschule
und deren Nebenanstalten (Baugewerk= und Maschinenbauschule mit Werkstätte) zustehen.
Wir genehmigen den Landratsbeschluß in seinem ganzen Umfange. Der weiter bei-
gefügten Bitte des Landrates die Höhere Maschinenbauschule in Würzburg vom Jahre 1907
ab auf Staatskosten zu übernehmen und zum Betriebe der Kreisbaugewerkschule vom
Jahre 1907 ab die Hälfte des Nettoaufwandes als staatlichen Zuschuß zu leisten, kann der
Konsequenzen wegen keine Folge gegeben werden.
Durch die Beschlüsse des Landrates hat das realistische Unterrichtswesen wieder eine
wesentliche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung des Land-
rates an der Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit besonderer
Befriedigung an.
5. Die auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüsse werden genehmigt unter dem Vor-
behalte besonderer Entschließungen bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den
II. und III. Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Werneck.
6. Dem Antrage auf Übernahme der Kosten des kulturtechnischen Dienstes auf den
Staat wird das K. Staatsministerium des Innern sorgfältige Würdigung augebeihen lassen.
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