366
Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
III
–—
——
10
Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzgez .
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen bieser Gemeinden
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an
das Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars
6) aus Kreisfonds
7) aus der im außerordentlichen Etat bewilligten neuen
Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden
1) Für Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten:
a) Realexigenzbeiträge . .
b) zum Unterhalte von Schulhäusern ..
c)zucchulhaugbautenundzwarzur Unterstützung dürftiger
Gemeinden für diesen Zweck
Ständige Bauausgaben
Prüfungs- und Aufsichtskosten:
a) Aversen der Distrikts-Schul-Inspektoren für die Vornahme
der ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formular—
papiere 7noo--.
b) Diäten für außerordentliche Schulvisitationen
) für die Kreis-Schul- Inspektoren:
aa) Gehalte
bb) Gehalts-Zulagen ...
ec)DiätenundReisekosten.
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine
quiesziert waren:
aa) aus Zentralfonds
bb) aus Kreisfonds-
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a)aus Zentralfonds.
8) aus Kreisfonds
—
XV
17550
15 570|—
1 7151—
8640/—
3200
140 320
123 000
T