Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

366 
  
  
Kap. 
Tit. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
  
III 
  
  
  
–— 
—— 
10 
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzgez . 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen bieser Gemeinden 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an 
das Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
6) aus Kreisfonds 
7) aus der im außerordentlichen Etat bewilligten neuen 
Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
1) Für Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes 
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten: 
a) Realexigenzbeiträge . . 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern .. 
c)zucchulhaugbautenundzwarzur Unterstützung dürftiger 
Gemeinden für diesen Zweck 
  
Ständige Bauausgaben 
Prüfungs- und Aufsichtskosten: 
a) Aversen der Distrikts-Schul-Inspektoren für die Vornahme 
der ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formular— 
papiere 7noo--. 
b) Diäten für außerordentliche Schulvisitationen 
) für die Kreis-Schul- Inspektoren: 
aa) Gehalte 
bb) Gehalts-Zulagen ... 
ec)DiätenundReisekosten. 
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiesziert waren: 
aa) aus Zentralfonds 
bb) aus Kreisfonds- 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a)aus Zentralfonds. 
8) aus Kreisfonds 
  
— 
  
XV 
17550 
15 570|— 
1 7151— 
8640/— 
3200 
140 320 
123 000 
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