Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Grsetz und Verorduuugs·Bluli 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 30. 
München, den 25. Mai 1907. 
  
  
  
  
Juhaltt: 
Bekauntmachung vom 28. April 1907, die Redaktion des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend. 
  
  
  
  
  
Nr. 9256. 
Bekanntmachung, die Redaktion des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend. 
#Staatsministerium der Finanzen. 
Auf Grund der in Art. VI Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Angust 1906, die 
Anderung des Gesetzes über das Gebührenwesen betreffend, erteilten Ermächtigung wird im 
Einverständnisse mit den übrigen K. Staatsministerien und dem K. Kriegsministerium der 
Text des Gesetzes über das Gebührenwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 
11. November 1899, wie er sich infolge der hiezu ergangenen abändernden Bestimmungen 
ergibt, hiemit bekannt gemacht. 
Soweit die Nummernfolge eine Anderung erfahren hat, sind die bisherigen Nummern 
der Artikel in Klammern beigefügt. 
München, den 28. April 1907. 
v. Pfaff. 5/
	        
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