Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Nr.  741a/0.
Bekanntmachung,  die  Verwaltung  und  den  Betrieb  der  Verkehrsanstalten  betreffend.
K.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  wird  vom  1.  Februar  1907  an  die  K.  Eisenbahn—
betriebsdirektion  Ingolstadt  aufgelöst.

Die  Zuteilung  der  bisherigen  Strecken  dieser  Direktion  an  die  K.  Eisenbahnbetriebsdirektionen
  Augsburg,  München,  Nürnberg,  Regensburg  und  Würzburg  ist  im  Verordnungsund
  Anzeigeblatt  der  K.  B.  Verkehrsanstalten  veröffentlicht.

München,  den  25.  Januar  1907.
v.  Frauendorfer.

Nr.  2315.
Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Reichsstempelgesetzes  vom  3.  Juni  1906  betreffend.

K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  26.  September  1906  —  Gesetzund
  Verordnungsblatt  S.  771  —  wird  nachstehend  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers
vom  15.  Januar  1907  —  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  vom  18.  Januar  1907
Nr.  3  S.  12  —  zum  Abdruck  gebracht.

München,  den  25.  Januar  1907.

v.  Pfaff.
Bekanntmachung
zur  Ausführung  des  Reichsstempelgesetzes  vom  3.  Juni  1906  (Reichs-Gesetzbl.
S.  695).

Auf  Grund  des  §  102  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze  (Zentralblatt
  1906  S.  979)  wird  bekannt  gegeben,  daß  die  Vorschriften  über  die  Besteuerung  der
Personenfahrkarten  auch  hinsichtlich  der  im  Bodensee-Rundreiseverkehr  im  Ausland  ausgegebenen
  Fahrkarten  mit  dem  1.  Oktober  1906  in  Kraft  gesetzt  worden  sind.  Der  Vorbehalt
  in  meiner  Bekanntmachung  vom  13.  September  1906  (Zentralblatt  1906  S.  1197)
hat  sich  hiernach  erledigt.

Berlin,  den  15.  Januar  1907.

Der  Reichzkanzler.
In  Vertretung:  Frhr.  von  Stengel.