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Nr. 741a/0.
Bekanntmachung, die Verwaltung und den Betrieb der Verkehrsanstalten betreffend.
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird vom 1. Februar 1907 an die K. Eisenbahn—
betriebsdirektion Ingolstadt aufgelöst.
Die Zuteilung der bisherigen Strecken dieser Direktion an die K. Eisenbahnbetriebsdirektionen
Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg ist im Verordnungsund
Anzeigeblatt der K. B. Verkehrsanstalten veröffentlicht.
München, den 25. Januar 1907.
v. Frauendorfer.
Nr. 2315.
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 betreffend.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. September 1906 — Gesetzund
Verordnungsblatt S. 771 — wird nachstehend die Bekanntmachung des Reichskanzlers
vom 15. Januar 1907 — Zentralblatt für das Deutsche Reich vom 18. Januar 1907
Nr. 3 S. 12 — zum Abdruck gebracht.
München, den 25. Januar 1907.
v. Pfaff.
Bekanntmachung
zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 (Reichs-Gesetzbl.
S. 695).
Auf Grund des § 102 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze (Zentralblatt
1906 S. 979) wird bekannt gegeben, daß die Vorschriften über die Besteuerung der
Personenfahrkarten auch hinsichtlich der im Bodensee-Rundreiseverkehr im Ausland ausgegebenen
Fahrkarten mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft gesetzt worden sind. Der Vorbehalt
in meiner Bekanntmachung vom 13. September 1906 (Zentralblatt 1906 S. 1197)
hat sich hiernach erledigt.
Berlin, den 15. Januar 1907.
Der Reichzkanzler.
In Vertretung: Frhr. von Stengel.