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In den einzelnen Bezirken fallen auf den C□Kilometer:
In Unterelsaß 0,981 Kilometer
„ Oberelsaß 0,888 „,
· · I,Lothringen1,013 »
Die Organisation der Wegebau-Verwaltung gestaltet sich wie folgt:
Die Straßen= und Wegebau-Verwaltung steht unter der oberen Leitung des Be-##irkspräsidenten,
welchem für jeden Kreis ein Keeisingenieur hierfür zur
Verfügung steht. Diesem liegt die Aufstellung der Kostenanschläge für den Bau und
die Unterhaltung sämmtlicher Straßen und Wege ob, und hat die Ausführung der
von dem Bezirkspräfidenten festgestellten Anschläge zu besorgen. Als Organe für die
lokale Beaussichtigung und Leitung der Arbeiten sind den Kreisingenieuren Wegemeister
untergeordnet, welche nach dem in der Schrift näher deklarirten Reglement
vom 5. Februar 1875 eine technische Ausbildung besißen sollen, die sie zur selbständigen
Seauffchtigung und Leitung der Neubau= und Unterhaltungsarbeiten an
den chauffirten Wegen befähigt. Für die Besorgung der Bureauarbeiten und des
Nechnungswesens ist einem jeden Kreisingenieur ein Bauschreiber beigegeben.
2 Durchschnitt hat ein Kreisingenieur 6665,03 Kilometer Straßen aller’ Art
zu unterhalten.
Nach dem Etat pro 1877 sind 144 Wegemeister vorhanden, wonach auf einen
Wegemeisterbezirk 99,117 Kilometer Wege fallen.
Die Gehaltsbezüge dieser Beamten gestalten sich wie folgt:
Die Kreisingenieure beziehen einen durchschnittlichen Gehalt von 3000 Mark
und eine vensionsfähige Ortszulage von 600—900 Mark. Zur Bestreitung der
Bureaubedürfnisse erhalten sie gleichmäßig den Betrag von 900 Mark und zur Bestreitung.
ihrer Reisekosten ein Pauschguantum von durchschnittlich 1800 Mark. Zu
diesen Bezügen der Kreisingenieure trägt die Landeskasse die eine Hälfte und die
andere Hälfte der Bezirk bei.
Die Bauschreiber beziehen Gehalte von 1200—2100 Mark und Ortszulagen
von 450—600 Mark. TDiese, so wie auch die Gehälter der Wegemeister, werden
zur Hälfte aus der Landeskasse und jzur Hälfte vom Bezirk bezahlt. 6
Die jährlichen Unterhaltungskosten berechnen 17r durchschnittlich für die
Staatsstraßen pro Kilometer mit rund 667 Mark. Für die Bezirksstraßen
werden durchschnittlich 949 Mark pro Kilometer verausgabt. Als Kosten zur Unterhaltung
der Straßen und Wege werden durchschnittlich für die Bezirke 14,96 Procent
Zuschläge zur Grundsteuer und Personal- und Mobiliarsteuer erhoben.
Unter Vicinalwegen versteht man Verbindungswege zwischen Ortschaften, welche
auf Antrag des Gemeinderathes durch Beschluß des Bezirkspräsidenten für die Verbindung
als nothwendig anerkannt find (Art. 1. Gesetz vom 28. Juli 1824).
Der Bau und die Unterhaltung der Vicinalwege bilden regelmäßig eine Last
derjenigen Gemeinden in deren Gemarkung sie liegen. Besondere Bestimmungen
elten hinsichtlich der Vicinal straßen, d. h. Wege, deren Unterhaltung für mehrere
meinden ein Interesse hat. ·
Für den Fall der Unzulänglichkeit der gewöhnlichen Gemeindeeinkünfte können
#emäb Art. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1836 die Gemeinden zu Naturaleistungen
(Frohnden) herangezogen oder die Bewilligung besonderer Steuerzuschläge
veranlaßt werden. .
u einer jährlichen Leistung von 3 Arbeitstagen können herangezogen werden:
jeder Einwohner, Haushaltungsvorstand oder Geschäftsinhaber, und zwar sowohl für
eine Person, als für jede männliche, erwachsene (gesunde), mindestens 18 und höchstens
60 Jahre alte, zu seiner Familie gehörige oder in seinen Diensten befindliche, in der
betreffenden Gemeinde wohnhafte Person, ferner für jeden bespannten Wagen oder
Karren, sowie für jedes Zug-, Last= oder Reitthier, welches im Dienste der Familie
oder des Schästaretriet= verwendet wird.
Die Frohndelei stun wird gemäß Art. 4 des genannten Gesetzes (nach Maßgabe
der Beschlüsse der Bezirkstage über den Werth eines Arbeitstages in den einzelnen
Gemeinden) in Geld ab eschägt: der Pflichtige kann die Frohnden in Natura
oder in Geld leisten, und zu diesem Zwecke innerhalb eines vom Bezirkspräsidenten
festgesetzten Termins eine Erklärung über seine Wahl vor dem Bürgermeisteramte
4 Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, so wird die Wahl der Geldleistung
präsumirt und letztere eingezogen.