Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Heutigen  der  Aktiengesellschaft  der  Pfälzischen  Ludwigsbahn  die  staatliche  Genehmigung  zur
Ausgabe  von  4%  igen,  vom  Jahre  1913  anfangend  innerhalb  56  Jahren  zu  amortisierenden
  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber,  halbjährig  am  1.  Oktober  und  1.  April
verzinslich,  erteilt  worden  und  zwar  im  Gesamtbetrage  von  6  681  000  Mark  (Sechs
Millionen  sechshundert  einundachtzig  Tausend  Mark)

eingeteilt  in  2690  Stück  zu  2000  K  Lit.  N.  N.  N.

 

„  1100  „  „  1000  „  „  0.  O.  O.
„  402  „  „  500  „  „  P.  P.  P.
München,  den  24.  Juni  1907.
v.  Frauendorfer.  v.  Maf.
Königlich  Allerhöchste  Genehmigung,  erbensberleihung.

den  essaat  Ihrer  Königlichen  Joheit  der  Prinzessin
S#ldegard  von  Layern  betresffend.
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fnigs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  unterm  16.  Juni  1907  der  von
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Prinzen  Ludwig
  von  Bayern  getroffenen  Wahl  der  Helene
von  Zwehl  als  Hofdame  Ihrer  Königlichen
Hoheit  der  Prinzessin  Hildegard  die  Allerhöchste
  Bestätigung  zu  erteilen  geruht.

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,

haben  Sich  unterm  14.  Juni  1907  allergnädigst

  bewogen  gefunden,  dem  K.  Generalmusikdirektor
  Felix  Mottl  den  Verdienstorden

vom  heiligen  Michael  II.  Klasse  mit  Stern
zu  verleihen.