Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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b) Haltscheibe: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen eine rechteckige rote, Dem Zuge entgegen an der Scheibe eine 
weiß geränderte Scheibe. rot geblendete Laterne. 
  
c) Knallsignal: 
Drei Knallkapseln hintereinander auf demselben Schienenstrange. 
d) Horn oder Pfeifensignal: 
Mehrmals drei kurze Töne: 
— 
III. 
Hauptsignale. 
Ein Hauptsignal zeigt an, ob der dahinterliegende Gleisabschnitt von einem Zuge 
befahren werden darf oder nicht. Es besteht aus einem Maste, woran als Tagsignal ein 
bis drei Flügel und für die Dunkelheit ebensoviele Laternen angebracht sind. 
Die Ablenkung vom durchgehenden Hauptgleise wird durch zweiflügelige, in besonderen 
Fällen auch durch dreiflügelige Signale gekennzeichnet. 
Signal 7. 
Halt: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Vom Zuge aus gesehen steht der Signal-Dem Zuge entgegen rotes Licht der 
flügel — bei mehrflügeligen Signalen der Signallaterne — bei mehrflügeligen Signalen 
oberste Flügel — wagerecht nach rechts. der obersten Laterne —. 
Signal 8. 
Fahrt frei: 
a) für das durchgehende Gleis: 
bei Tage: I bei Dunkelheit: 
Vom Zuge aus gesehen steht der Flügell Dem Zuge entgegen weißes Licht der 
des einflügeligen Signals oder der oberste Laterne des einflügeligen Signals oder der 
Flügel der mehrflügeligen Signale schräg auf= obersten Laterne der mehrflügeligen Signale. 
wärts nach rechts (unter einem Winkel von 
etwa 45 Grad).
	        
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