Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Nr. 18038. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
A. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen und statutarischen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue Serie 
(XXXD zu 4% verzinslicher, jederzeit rückzahlbarer und innerhalb längstens 70 Jahren 
im Wege der Kündigung, der Verlosung oder des freihändigen Rückkaufes einzulösender 
Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 5 Millionen Mark, eingeteilt 
in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 4 in den Verkehr zu bringen. 
München, den 14. August 1907. 
J. V. 
Staatsrat v. Arazeisen.
	        
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