Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 57. 683 
9/10366. 
Vos. 
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
In Abänderung der Vorschrift unter Nr. VII Abs. (2) der Anlage B zur Eisenbahn= 
Verkehrsordnung (Gesetz= und Verordnungsblatt 1899 S. 1075) wird verfügt, daß gebrauchte 
eisen= oder manganhaltige Gasreinigungsmasse, die nach Angabe im Frachtbriefe vollkommen 
orxydiert (regeneriert) ist, bis auf weiteres auch in bedeckten Wagen oder in offenen Wagen 
unter gewöhnlichen Wagendecken befördert werden darf. 
München, den 26. September 1907. 
v. Frauendorfer. 
  
Nr. 20960. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
erteilt, nachstehende, zu 4 % verzinsliche und verlosbare Hypothekpfandbriefe auf den 
Inhaber, nämlich 
  
  
3000 Stücke Lit. E à 2000 KF Nr. 135001—138 000 = 6000000 , 
6000 „ „ F à 1000 Nr. 294001—300 000 = 6000000 , 
4000 „ „ 6 àd 500 + Nr. 95001— 99000 = 2000000 Kx, 
7000 „ „ H à 200 Nr. 272001—279000 = 1400 000 “, 
6000 „ „ J à 100 M Nr. 164001—170 000 = 600000 , 
26000 Stücke Summe 16000000 4+ 
in den Verkehr zu bringen. 
München, den 27. September 1907. 
v. Brettreich.
	        
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