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Obermaschinisten,
* o Hafenmeister,
Oberschleusenmeister.
1 b) Unterbeamte.
Maschinisten, 71 mindestens zur
Maschinistenassistenten Hälfte,
VLotsen mindestens zu einem Drittel,
Drucker,
Materialienverwalter,
Schiffsführer,
° Steuermänner,
*Schleusenmeister,
Telegraphisten,
Schleusenwärter,
Fährwärter.
III. Militärverwaltung.
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.)
à) Mittlere Beamte.
1. AKriegsministerium:
Kalkulatoren.
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der
Naturalkontrolle des Königlich Preußischen
Kriegsministeriums ist den Zahlmeistern vor-
behalten.
Das Königlich Sächsische Kriegsministerium
behält sich die Entscheidung über die Besetzung
der Kalkulatorstellen mit Zahlmeistern von
Fall zu Fall vor.
Wegen der Königlich Württembergischen
Militärverwaltung siehe unter 5. „Innen-
danturen“.
2. Generalstab:
Bureauvorsteher.
Rechnungsführer,
Expedienten und Registratoren.
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3. Generalinspektion des Militärerziehungs-
und BLildungswesens:
Sekretär und Registrator,
Registraturassistent.
4. Generalmilitärkasse (Ariegszahlam#):
Rendant,
Oberbuchhalter,
Kassiere,
Buchhalter,
Geheime Sekretäre.
Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter
und Geheimen Sekretäre bei der General-
militärkasse und dem Königlich Sächfischen
Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten.
Beim Königlich Württembergischen Kriegszahl-
amte wird jede zweite Stelle der Buchhalter
— ausschließlich des ersten Buchhalters — den
Zahlmeistern vorbehalten.
5. Intendanturen: -
Intendantursekretäre (in der Königlich Würt-
tembergischen Militärverwaltung auch der
Kalkulator bei der Naturalkontrolle), so-
weit sie nicht aus Zahlmeistern oder Unter-
zahlmeistern und Zahlmeisteraspiranten
ergänzt werden,
Intendanturregistratoren.
6. Artillerie- Prüfungskommission:
Registrator,
Technischer Inspektor.
7. Festungsgefängnisse:
Rendanten.
8. Garnisonverwaltungen:
Garnisonverwaltungs-Direktoren und
Oberinspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
Garnisonverwaltungs-Kontrolleure,
Kaserneninspektoren.
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede
fünfte Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern
vorbehalten, desgleichen in der Königlich Würt-
tembergischen Militärverwaltung, jedoch zu-
sammen mit den Stellen des Lazarettverwal-
tungs-Inspektors und des Kontrolleurs beim
Bekleidungsamte.
9. Invalidenhäuser:
Rendant,
Inspektor.
Soweit die Rendantenstelle nicht
mit einem verabschiedeten
Offizier besetzt wird, werden
beide Beamte aus der Zahl
der angestellten Garnisonver=
waltungs= oder der Lazarett-
verwaltungsbeamten ent-
nommen.