Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Obermaschinisten, 
* o Hafenmeister, 
Oberschleusenmeister. 
1 b) Unterbeamte. 
Maschinisten, 71 mindestens zur 
Maschinistenassistenten Hälfte, 
VLotsen mindestens zu einem Drittel, 
Drucker, 
Materialienverwalter, 
Schiffsführer, 
° Steuermänner, 
*Schleusenmeister, 
Telegraphisten, 
Schleusenwärter, 
Fährwärter. 
III. Militärverwaltung. 
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 
à) Mittlere Beamte. 
1. AKriegsministerium: 
Kalkulatoren. 
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der 
Naturalkontrolle des Königlich Preußischen 
Kriegsministeriums ist den Zahlmeistern vor- 
behalten. 
Das Königlich Sächsische Kriegsministerium 
behält sich die Entscheidung über die Besetzung 
der Kalkulatorstellen mit Zahlmeistern von 
Fall zu Fall vor. 
Wegen der Königlich Württembergischen 
Militärverwaltung siehe unter 5. „Innen- 
danturen“. 
2. Generalstab: 
Bureauvorsteher. 
Rechnungsführer, 
Expedienten und Registratoren. 
7* 
  
3. Generalinspektion des Militärerziehungs- 
und BLildungswesens: 
Sekretär und Registrator, 
Registraturassistent. 
4. Generalmilitärkasse (Ariegszahlam#): 
Rendant, 
Oberbuchhalter, 
Kassiere, 
Buchhalter, 
Geheime Sekretäre. 
Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter 
und Geheimen Sekretäre bei der General- 
militärkasse und dem Königlich Sächfischen 
Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten. 
Beim Königlich Württembergischen Kriegszahl- 
amte wird jede zweite Stelle der Buchhalter 
— ausschließlich des ersten Buchhalters — den 
Zahlmeistern vorbehalten. 
5. Intendanturen: - 
Intendantursekretäre (in der Königlich Würt- 
tembergischen Militärverwaltung auch der 
Kalkulator bei der Naturalkontrolle), so- 
weit sie nicht aus Zahlmeistern oder Unter- 
zahlmeistern und Zahlmeisteraspiranten 
ergänzt werden, 
Intendanturregistratoren. 
6. Artillerie- Prüfungskommission: 
Registrator, 
Technischer Inspektor. 
7. Festungsgefängnisse: 
Rendanten. 
8. Garnisonverwaltungen: 
Garnisonverwaltungs-Direktoren und 
Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Kontrolleure, 
Kaserneninspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und 
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede 
fünfte Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern 
vorbehalten, desgleichen in der Königlich Würt- 
tembergischen Militärverwaltung, jedoch zu- 
sammen mit den Stellen des Lazarettverwal- 
tungs-Inspektors und des Kontrolleurs beim 
Bekleidungsamte. 
9. Invalidenhäuser: 
Rendant, 
Inspektor. 
  
Soweit die Rendantenstelle nicht 
mit einem verabschiedeten 
Offizier besetzt wird, werden 
beide Beamte aus der Zahl 
der angestellten Garnisonver= 
waltungs= oder der Lazarett- 
verwaltungsbeamten ent- 
nommen.
	        
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