Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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23. Unteroffiziervorschulen: 
Rendanten. 
IV. Marineverwaltung.“) 
a. Mittlere Beamte. 
21. Militärtechnische Akademie: 
Rendant. 
25. Bahlungsbelle des XIV. Armeehkhorps: 
  
  
  
Rendanten, bei den soweit sie nicht 
Kontrolleure, Bekeidungs- ausnahms- 
Assistenten ämtern, weise 
Rendanten, bei den: aus Beamten 
Kontrolleure, Verpflegungs-z der Marine 
Assistenten ämtern, jergänzt werden, 
Rendant, 
Buchhalter. 
Anmerkung. Zede zweite Stelle der Buchhalter 
ist den Zahlmeistern vorbehalten. 
26. Militärbauwesen: 
Militärbauregistratoren. 
27. Militäreisenbahn: 
Werkstättenvorsteher. 
b. Unterbeamte. 
Backmeister, 
Drucker, 
Futtermeister, 
Intendanturregistratoren ergänzen sich aus 
den Beamten des Werftregistraturdienstes 
und aus den Stations= und Mobil— 
machungs Registratoren, sowie aus den 
Registratoren der Hochseeflotte und der 
Inspektion des Bildungswesens der 
Marine, 
Marine-Kriegsgerichtssekretäre, 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, 
Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Kontrolleure, 
Kaserneninspektoren, 
Wasserwerksinspektor beim Wasserwerk in 
Feldhausen, 
Gärtner, 
Küster, 
Kustoden, 
Maschinenaufseher und Heizer, 
Maschinisten, 
Mühlenmeister, 
Oberdrucker, 
Packmeister, 
Röhrmeister, 
Tafeldecker, 
Totengräber, 
Waschmeister, 
Werkmeister. 
  
Lazarettoberinspektoren,) soweit sie nicht aus 
Lazarettverwaltungs= snstellungsberechtig- 
Inspektoren, ten ehemaligen 
Lazarettinspektoren, Sanitätsunteroffi- 
Sanitätsdepotinspel= FZieren der Marine 
toren Fergänzt werden,) 
  
Bibliothekassistenten, 
Werftbuchführer (für den Registraturdienst), 
Werftbuchführer, soweit sie nicht ausnahms- 
weise aus anstellungsberechtigten ehe- 
maligen Obermaterialienverwaltern und 
Materialienverwaltern der Marine er- 
gänzt werden. 
*) Die mit einem # bezeichucten Stellen sind solche, bei denen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren 
des Landheeres zu berücksichtigen sind. 
) Bewerber für Kasernen= sowie Lazarctt- und Sanitätsdevot Inspektorenstellen müssen ihre Militärdienst- 
zeit in der Kaiserlichen Marine abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im Bereiche der 
Marine erledigt haben.
	        
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