Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

 

esetz  und  Verudungshut

für  das

Königreich  Bayern.
Nr.  62.

München,  den  16.  Oktober  1907.

Inhaltt:

Bekanntmachung  vom  12.  Oktober  1907,  die  den  Militäranwärtern  und  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins
im  Reichsdienst  vorbehaltenen  Stellen  betreffend.

 

 

2n—e-t

 

 

 

 

St.  M.  d.  I.  Nr  28047.
Kr.  Min.  Nr.  7480  Jl.
Bekanntmachung,  die  den  Militäranwärtern  und  den  Inhabern  des  Anstellungsscheins  im  Reichsdienst
  vorbehaltenen  Stellen  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern  und  K.  Kriegsministerium.

Mit  Bezug  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  30.  September  1907  (Gesetzund
  Verordnungsblatt  S.  685)  folgt  nachstehend  Abdruck  der  im  Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  Nr.  43  S.  442  veröffentlichten  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom
20.  September  1907.

Durch  das  neue  Verzeichnis  der  Anstellungsbehörden  für  die  Stellen  im  Reichsdienst
wird  das  mit  Bekanntmachung  vom  24.  Juli  1901  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  514)
veröffentlichte  bisherige  Verzeichnis  samt  Nachträgen  ersetzt.

München,  den  12.  Oktober  1907.

frhr.  v.  Horn.  u.  Brettreich.
Abdruck.  ——

Unter  Bezugnahme  auf  Anlage  F  zu  §  8  der  Anstellungsgrundsätze  für  Militäranwärter
  usw.  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  vom  20.  Juni  1907  (Bekanntmachung
vom  8.  Juli  1907  —  Zentralblatt  S.  309  —)  wird  hierunter  ein  neues  Verzeichnis
der  Behörden  usw.  zur  öffentlichen  Kenntuis  gebracht,  die  hinsichtlich  der  den  Militäranwärtern
  usw.  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  als  Anstellungsbehörden  anzusehen  sind.

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