Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Im Falle der Auflösung und des Verkaufes des Fideikommisses soll mein 
Sohn Arthur Thilo Freiherr de Weerth die Summe von Rm. 300000 an 
sicherer Stelle hinterlegen mit der Bestimmung, daß bei Aussterben meiner 
männlichen Deszendenz dieses Kapital an den bayerischen Staat zur Verfügung 
Seiner Majestät des Königs fallen soll. Sollte mein Sohn in den Besitz eines 
Barvermögens von einer halben Million Mark (Rm. 500000) gekommen sein, 
so soll er das Fideikommiß Niederaichbach nicht auflösen dürfen. 
Vorstehende letztwillige Verfügung enthält eine Abänderung des von dem Erblasser 
gestifteten Familienfideikommisses, zu welcher der Stifter gemäß § 94 des Fideikommiß-Ediktes 
berechtigt war, solange noch niemand durch Ubergabe oder durch Vertrag daran ein Recht 
erworben hatte. 
Die damit getroffene Abänderung des in seinen Bestandteilen und sonstigen wesentlichen 
Bestimmungen in der oben angeführten Bestätigungsurkunde beschriebenen Freiherr de Weerth- 
schen Familienfideikommisses wird nach vorgeschriebener Instruktion und Prüfung hiemit als 
den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bestätigt, in die Fideikommißmatrikel des Gerichts 
eingetragen und durch das Gesetz= und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht. 
München, den 21. Januar 1907. 
K. Oberlandesgericht München. 
Der Präsident: 
v. Thelemann. 
—..—. –––. 
Ordens Verleihung. am 19. *e 1907 der * General. 
leutnant Friedrich Ritter von Windisch, 
Im Namen Seiner Majestũt des A#igs. Chef des Ingenieurkorps und Inspekteur der 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
ld, des Königreichs Bay Verwef Festungen in München für seine Person als 
m ayern bervestt, Großkomtur des Verdienstordens der Bayerischen 
haben Sich unterm 25. Jannar 1907 aller- ß s yerisch 
„Krone bei der Ritter-Klasse Lit. W, Fol. 63, 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Hof- Akt Nr. 1686 
sekretär und Vorstand der K. Hofkasse, Ge- ** 
heimen Rat Ludwig Ritter von Klug den am 23. Januar 1907 der Ministerialrat 
Verdienstorden vom heiligen Michael lI. Klasse im K. Staatsministerium der Justiz, Friedrich 
mit Stern zu verleihen. Ritter von Heinzelmann in München für 
seine Person als Ritter des Verdienstordens der 
Auszug aus der Mdels- Matrikel Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse Lit. H, 
des Königreiches. Fol. 99, Akt Nr. 1954. 
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt: 
 
	        
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