Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
seh-und Verurdunngsguct 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 67. 
München, den 7. November 1907. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 29. Oktober 1907, die Errichtung eines Forstamtes und Anderung der Benennung von 
Forstämtern betreffend. — Bekanntmachung vom 29. Oktober 1907, den Vollzug des Gesetzes über das 
ebührenwesen betreffend. — Allerhöchste Genehmigung, die Wahl einer funktionierenden Oberhofmeisterin 
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig Ferdinand von Bayern betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. 
50 Ordens= und Prädikats-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder De- 
orationen. 
  
Nr. 271021I. 
Bekanntmachung, die Errichtung eines Forstamtes und Anderung der Benennung von Forst- 
ämtern betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu bestimmen geruht, daß 
1. aus den vom Forstärar erworbenen, im Bezirke des Forstamts Landstuhl gelegenen 
Waldungen des vormals von Heimburg'schen Gutsbesitzes ein zweites Forstamt in Landstuhl 
gebildet werde und daß das bisherige Forstamt daselbst die Bezeichnung „ e
	        
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