Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

414  Erankreihh.  (Juni  12.)

in  Deutschland,  in  den  besetzten  Ländern  und  in  Elsaß-Lothringen  als  nichtig
erklärt.  Die  Erklärung  erhebt  nachdrücklich  Einspruch  gegen  die  deutsche
Behauptung,  daß  die  angeordneten  Liquidierungen  Vergeltungsmaßnahmen
für  die  in  Frankreich  durchgeführten  Verkäufe  deutschen  Eigentums  darstellten.
  In  Frankreich  seien  Verkäufe  nur  zulässig  für  fällige  und  klagbare
Schulden,  während  in  Deutschland  der  Verkauf  franz.  Eigentums  auch  beim
Fehlen  jeglichen  Passivpostens  erfolge.  Die  Erklärung  macht  auch  auf  den
peinlichen  Charakter  der  öffentlichen  Versteigerung  von  Mobilien,  Kunfßtgegenständen,
  kunsthistorischen  Andenken  aufmerksam.  Sie  schließt  mit  der
Nichtigkeitserklärung  solcher  Liquidationen  gemäß  dem  Kammerbeschlu,
der  bereits  dem  Senat  unterbreitet  wurde.  (S.  auch  S.  436.)

12.  Juni.  Antwort  der  franz.  Regierung  an  Rußland.

In  ihrer  Antwort  auf  die  Proklamation  der  Prov.  russischen
Regierung  vom  27.  März'9.  April  1917  (s.  Rußland,  10.  April)  bemerkt
  die  franz.  Regierung,  sie  zweifle  nicht  daran,  daß  das  russische  Volk
den  Krieg  bis  zum  siegreichen  Ende  fortzuführen  gedenke,  wodurch  die  Bemühungen
  der  Gegner,  Mihßhelligkeiten  zwischen  den  Alliierten  zu  säen,  zu
Schanden  würden.  Die  franz.  Regierung  wisse  sich  völlig  einig  mit  der
russischen  Regierung  und  dem  russischen  Volk  hinsichtlich  der  Grundsätze
für  ihre  Politik  während  des  Krieges.  Frankreich  denke  nicht  an  die  Unterdrückung
  irgendeines  Volkes  oder  einer  Nationalität.  Es  wolle  die  Beseitigung
  aller  Unterdrückungen  und  die  Bestrafung  der  begangenen  Verbrechen.
  Frankreich  wolle  kein  Gebiet  seinen  rechtmäßigen  Vestpern  entreißen.
  Es  erblicke  das  Ende  des  Krieges  nur  in  dem  Triumph  von  Recht
und  Gerechtigkeit.  Dagegen  verlange  es  für  sich  selbst  die  Rückgabe  seiner
alten  treuen  Provinzen  Elsaß  und  Lothringen,  die  ihm  seinerzeit  durch
Gewalt  entrissen  seien.  Mit  seinen  Alliierten  werde  Frankreich  bis  zum
Siege  kämpfen,  damit  ihnen  die  vollständige  Wiederherstellung  ihrer  territorialen
  Rechte,  ihre  politische  und  wirtschaftliche  Unabhängigkeit,  sowie
ausreichende  Entschädigungen  für  die  ungerechtfertigten  Berheerungen  zuteil
  würden.  Frankreich  wünsche  sich  mit  der  russischen  Regierung  nicht
nur  über  die  Mittel  zur  Fortführung  des  Krieges,  sondern  auch  über  die
Mittel  zu  seiner  Beendigung  zu  verständigen.  Der  Antwort  der  franz.
Regierung  wurde  die  am  5.  Juni  von  der  franz.  Kammer  beschlossene
Tagesordnung  (s.  S.  412)  beigefügt.

Ueber  die  Antwort  der  franz.  Regierung  auf  die  Note  der  russischen
Regierung  vom  1.  Mai  (s.  Rußland)  wird  aus  Petersburg  am  11.  Jum
gemeldet:  Die  franz.  Regierung  ließ  eine  Note  übergeben,  welche  dieselben
Erllärungen  enthält  wie  die  engl.  (s.  S.  302)  und  hinzufügt,  daß  Frankreich
  in  dem  Wunsche  nach  der  Wiedererwerbung  Elsaß-Lothringens,  das
ihm  vormals  gewaltsam  entrissen  worden  sei,  gemeinsam  mit  den  Alliierten
bis  zum  Siege  kämpfen  werde,  um  den  Provinzen  ihre  Rechte  auf  ein
ungekürztes  Gebiet  und  eine  wirtschaftl.  u.  pol.  Selbständigkeit  zu  sichern.

12.  Juni.  (Kammer.)  Budgetprovisorium.  Steuerpläne.

Der  Haushaltsausschuß  billigt  die  Regierungsvorlage  bezuglich
der  prov.  Budgetzwölftel  für  das  dritte  Vierteljahr  1917  (s.  S.  406  f.)  und
erhöht  die  Kredite  von  9843272000  auf  9871330000  Fr.  Damit  wird
die  Kammer  seit  Kriegsbeginn  93  Milliarden  und  mit  Einschluß  der  Vorschüsse
  an  die  Verbündeten  100  Milliarden  bewilligt  haben.  Der  Hauthaltsausschuß
  billigt  ferner  die  Absicht  der  Regierung,  der  Kammer  neue
Maßnahmen  zu  unterbreiten,  durch  welche  die  Einnahmen  Frankreichs  um
jährlich  1200  Mill.  Fr.  erhöht  werden.  Die  neuen  Einnahmen  sollen  zur
Deckung  der  laufenden  Ausgaben  dienen.  Die  eigentlichen  Kriegsausgaben